Das Kommissionieren geht dem Bereitstellen von Aufträgen zum innerbetrieblichen Transport voraus. Der innerbetriebliche Transport kann mittels Hubwagen, kraftbetriebenen Flurförderzeugen oder Rollenbahnen erfolgen. Auch beim innerbetrieblichen Transport sind die Grundsätze zur Ladungssicherung zu beachten. Die Produkte werden bis zum Transport zum Kunden sachgemäß gelagert.
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Abb. 42
Getrennte Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge im Betrieb
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Rechtliche Grundlagen |
- DGUV Vorschrift 52 bzw. 53 "Krane"
- DGUV Vorschrift 68 bzw. 69 "Flurförderzeuge"
- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
- TRLV Vibrationen Teil 3 "Vibrationsschutzmaßnahmen"
- DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 205-006 "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre"
- DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"
- DGUV Information 213-084 "Lagerung von Gefahrstoffen" (Merkblatt M 062 der BG RCI)
- DGUV Information 213-085 "Lagerung von Gefahrstoffen - Antworten auf häufig gestellte Fragen" (Merkblatt M 063 der BG RCI)
- DIN EN 15635:2009-08 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"; Deutsche Fassung EN 15635:2008
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- Beim innerbetrieblichen Transport mit Flurförderzeugen oder anderen Lastaufnahmemitteln kann es durch Anfahren, Aufprallen, Überfahren, herabfallende Lasten und Umkippen zu Personenschäden kommen.
- Durch Überbelastung oder Beschädigung von Regalen wie Anfahrschäden kann es beim Herabfallen von Lagergut oder durch Zusammenbruch der Regale zu Verletzungen der Beschäftigten kommen.
- Durch die Beschädigung von Gebinden kann es zum Austritt von Gefahrstoffen kommen. Dies kann Brand- und Explosions- sowie Gesundheitsgefahren nach sich ziehen.
- Beim Fahren von Flurförderzeugen und anderen Fahrzeugen kann es zu belastenden Ganzkörperschwingungen kommen.
Organisatorisch
- Setzen Sie nur geeignete, ausgebildete und beauftragte Personen zum Führen von Flurförderzeugen ein.
- Verhindern Sie unbefugtes Benutzen von Flurförderzeugen: Schlüssel abziehen.
- Kennzeichnen Sie Verkehrswege und Lagerflächen und trennen Sie konsequent den Fußgänger- vom Fahrverkehr. Sorgen Sie für eine übersichtliche Gestaltung der Verkehrswege und für eine Einsicht in alle Bereiche (z. B. Panoramaspiegel an Kreuzungen).
Mechanisch
- Stellen Sie sicher, dass durch die Art der Beladung ein Herabfallen oder unkontrolliertes Bewegen von Lasten vermieden wird (Ladungssicherung).
- Rüsten Sie Flurförderzeuge mit geeigneten Rückhaltesystemen aus, ziehen Sie Kabinen- oder Bügeltüren Sicherheitsgurten vor.
- Zur frühzeitigen Erkennung von Flurförderzeugen in Lagern eignen sich an Kreuzungen, Ausfahrten oder Ausgängen Rundumsichtspiegel oder Geländer sowie optische und/oder akustische Warneinrichtungen am Stapler (z. B. Bluespot oder Redspot für Vor- und Rückseite).
- Vermeiden Sie ein Kippen oder Wegrollen von Lagergut durch stabile Lagerung (z. B. Säcke im Kreuzverbund stapeln, Umreifen von palettierter Ware), Schwerpunkt möglichst tief anordnen, zulässige Stapelhöhen einhalten.
- Gewährleisten Sie die Standsicherheit von Stapeln und Regalen und dass die zulässige Belastung deutlich erkennbar an Regalen angebracht ist.
- Vermeiden Sie das Ausheben von Regalelementen durch Aushebesicherungen, Verschraubungen oder Ausziehsperren.
- Beugen Sie dem Durchschieben von Lagergut beim Einlagern von Ware in Regale vor. Installieren Sie, wo möglich, feste Abtrennungen zwischen rückwärtig angrenzenden Fächern. Lagern Sie keine Ware ein, wenn im Regal befindliches Lagergut in den zu bestückenden Lagerplatz ragt.
- Installieren Sie einen festen Anfahrschutz an den Eckbereichen von Regalen, die mit Flurförderzeugen be- oder entladen werden. Der Anfahrschutz muss mindestens 30 cm hoch und im Boden verankert sein. Er darf nicht mit den Regalstützen verbunden sein.
- Gewährleisten Sie, dass beschädigte Paletten systematisch und frühzeitig aussortiert werden.
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Abb. 43
Gabelstapler mit Bluespot
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Abb. 44
Positivbeispiel eines Regals mit Anfahrschutz
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Abb. 45
Sicherung von Verkehrswegen im Lager
Gefahrstoffe
- Erstellen Sie bei der Lagerung von Gefahrstoffen einen Einlagerungsplan, damit die Beschäftigten im Lager eine eindeutige Vorgabe haben, wo welcher Stoff bis zu welcher Menge gelagert werden darf. So ist im Falle einer Störung (z. B. Leckage) oder bei einem Brand eine schnelle Orientierung möglich.
- Achten Sie auf die korrekte Zusammenlagerung von Gefahrstoffen unterschiedlicher Einstufungen (Lagerklassen), wie Peroxide und Aerosolpackungen.
- Lagern Sie flüssige Gefahrstoffe in Auffangwannen o...