Einsteigen und Losfahren! Plötzlich kommen doch Zweifel auf. War der Kollege schon fertig mit der Beladung? Sind alle Bordwände geschlossen? Ist das Fahrzeug überhaupt technisch in Ordnung? Eine sorgfältige Vorbereitung der Fahrt spart Zeit und Ärger und mit einer vorausschauenden, angepassten Fahrweise kommt man sicher ans Ziel.
|
Rechtliche Grundlagen |
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"
|
|
Weitere Informationen |
- DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal"
- BG Verkehr, Flyer "Runter mit Schnee und Eis"
- BG Verkehr, Unterweisungskarten der Reihe G
- BG Verkehr, Kurzfilm "Lenken statt Ablenken"
- BG Verkehr, Flyer "Lenken statt Ablenken"
- BG Verkehr, Unterweisungskarte A9 "Aufmerksamkeit im Straßenverkehr"
- BG Verkehr, Animationsfilm "Vernetzt oder verheddert"
- BG Verkehr, Animationsfilm "Fahren mit Durchblick"
|
Es darf erst losgefahren werden, wenn alle erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen sind. Ansonsten kann es zu Gefährdungen für Fahrerinnen und Fahrer, mitfahrende Personen oder andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommen:
- Kontrollverlust über das Fahrzeug aufgrund technischer Mängel - insbesondere an Lenkung, Bremsen oder Reifen
- Überrollt oder gequetscht werden durch ein unbeabsichtigt losfahrendes Fahrzeug
- An- oder aufprallen bzw. stürzen von Personen im Führerhaus
- An- oder aufprallen bzw. stürzen von Personen auf der Ladefläche oder dem Aufbau
- Abstürzen von Personen von nicht geeigneten Mitfahrplätzen
- Abstürzen von Personen zwischen Ladefläche und Rampe bzw. Ladebrücke
- Getroffen werden von unzureichend gesicherter Ladung
- Hängenbleiben an Durchfahrten, wie z. B. an Brücken oder Toreinfahrten
- Getroffen werden von nicht eingefahrenen Aufbauteilen
- Getroffen oder gequetscht werden durch sich während der Fahrt lösende Anhänger
- Getroffen werden von Eisbrocken oder Fremdkörpern, die sich während der Fahrt vom Fahrzeug lösen
- Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug, wenn barfuß oder mit ungeeigneten Schuhen, z. B. Holzschuhe, Clogs, Badelatschen, Pantoffeln gefahren wird
Während der Fahrt können durch Fehleinschätzungen oder Fehlverhalten weitere Gefährdungen auftreten:
- Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn oder Auffahren auf vorausfahrendes Fahrzeug durch nicht angepasste Fahrweise
- Abkommen von der Fahrbahn oder Auffahren auf vorausfahrendes Fahrzeug in Folge von Ablenkungen, wie z. B. Telefonieren, Bedienen von Kommunikationsmitteln
Vor Fahrtantritt muss sich Ihre Fahrerin bzw. Ihr Fahrer vergewissern, dass alle Vorkehrungen für einen sicheren Fahrbetrieb getroffen sind. Sorgen Sie deshalb dafür, dass
- der Antriebsmotor eines Fahrzeuges nur vom Platz der Fahrzeugführerin bzw. des Fahrzeugführers aus gestartet wird. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit dafür vorgesehener Starteinrichtung am Fahrzeugaufbau, z. B. Autotransporter oder Fahrmischer.
- Ihre Fahrerinnen und Fahrer in der Lage sind und auch die notwendige Zeit haben, eine umfassende Abfahrtkontrolle durchzuführen. Die Abfahrtkontrolle ist Arbeitszeit, daher ist die Fahrerkarte vor der Abfahrtkontrolle in das Kontrollgerät zu stecken und dieses auf Arbeitszeit zu stellen.
Abb. 49
Runter mit Eis und Schnee
Abb. 50
Raum der Handerreichbarkeit (Einhandzone)
Checklisten zur Abfahrtkontrolle
Zu Beginn jeder Arbeitsschicht muss eine Sicht- und Funktionskontrolle durch das Fahrpersonal durchgeführt werden. Der DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" enthält unter anderem eine Musterliste, die Sie als Vorlage für Ihre Checklisten verwenden können. Ergänzen Sie Ihre Checklisten anhand der Betriebsanleitung Ihrer Fahrzeuge sowie Fahrzeugaufbauten und der Einsatzbedingungen.
Festgestellte Mängel hat die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer dem bzw. der Vorgesetzten, bei Personalwechsel auch der nachfolgenden Fahrerin bzw. dem nachfolgenden Fahrer, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer die Fahrt nicht antreten bzw. hat den Betrieb einzustellen.
Vor der Abfahrt müssen Ihre Fahrerinnen und Fahrer außerdem beachten, dass
- alle Mitfahrenden die vorgesehenen Plätze eingenommen haben und die vorhandenen Sicherheitsgurte angelegt bzw. Sicherheitseinrichtungen gegen Herausfallen eingelegt sind,
- die Ladetätigkeiten inklusive der Ladungssicherung beendet sind und sich keine Personen mehr auf der Ladefläche des Fahrzeuges befinden,
- sich kipp-, schwenk-, anheb- sowie ausziehbare Aufbauteile, wie Kipperbrücken, Stützeinrichtungen, Hubladebühnen, Bordwände, in Fahrstellung befinden und gesichert sind,
- Eis und Schnee vom Fahrzeug entfernt worden ist. Stellen Sie dafür die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung, z. B. Gerüste oder Spezialleitern und Schneeschieber. Beispielsweise können zum Entfernen von Eis und Schnee von Fahrzeugaufbauten stationäre Bühnen oder Hubarbeitsbühnen verwendet werden (Abbildung 49),
Für Planenfahrzeuge gibt es Einrichtungen, z...