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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
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E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Fahrzeuge des Fachbereichs
Verkehr und Landschaft der DGUV
DGUV Regel 114-615
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p114615
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Bildnachweis
Für die Fotoaufnahmen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser DGUV Regel angefertigt wurden, bedanken wir uns für die freundliche Unterstützung beim Berufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH, bei der Adam Offergeld Spedition Lagerung und Ferntransporte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft sowie bei der PEMA GmbH. Titelbild: © industrieblick - stock.adobe.com; Abb. 3, Abb. 25: © Bellwinkel - DGUV; Abb. 1: © Grubenglueck - DGUV; Abb. 2, 6, 8, 26, 33, 41, 55, 58, 61-62, 67, 71- 75, Anhang 4: © KonzeptQuartier GmbH - DGUV; Abb. 4, 11, 15, 17, 20, 27, 34-35, 42-43, 47-48, 60, 65-66, 69-70, 77-79, 82: © Daniela Schmitter - DGUV; Abb. 5-6, 9-10, 13-14, 18, 21-24, 28, 30-31, 49, 51, 63, 68: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - DGUV; Abb. 7, 19, 29, 32, 56-57, Anhang 1, Anhang: © BG Verkehr; Abb. 12: © SpanSet GmbH & Co KG; Abb. 16, 27, 50, 52, 80-81, 83 © DGUV; Abb. 36-37: © Weiffenbach - DGUV; Abb. 40: © bit24 -stock.adobe.com; Abb. 44: © Photographee.eu - stock.adobe.com; Abb. 45: © DocStop; Abb. 46: © Drägerwerk AG & CO. KGaA, Lübeck, Alle Rechte vorbehalten; Abb. 53: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU; Abb. 54: © DGUV + fotofox33 - stock.adobe.com; Abb. 59: © DVR; Abb. 64: © marketeam GmbH - DGUV; Tabelle 5: © BAuA; Abb. 76: © Dolezych GmbH & Co KG; Anhang 2: © BZgA; Anhang 3: © Andreas Denzer - BG Verkehr
1 Wozu diese Regel?
Was ist eine DGUV Regel?
Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten liegen.
DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.
An wen wendet sich diese DGUV Regel?
Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.
Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen des Gütertransportes im Straßenverkehr. Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmen sowie an Betriebe des öffentlichen Dienstes, die Transporte mit Lkw, Anhängern oder Sattelkraftfahrzeugen durchführen. Kurier-, Express- und Paketdienste werden in dieser DGUV Regel nicht behandelt. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.
2 Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1 Was für alle gilt
Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.