Die Einsatzdurchführung schließt sich an die Einsatzvorbereitung und die Unterweisung an. Hier sind weitere Schritte durchzuführen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten der Zeitarbeit zu erhalten oder weiter zu verbessern.
Durch Arbeitsunfälle oder Erkrankungen durch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wird die Gesundheit der Beschäftigten möglicherweise nachhaltig geschädigt und die Einsatzdurchführung gestört.
Einsatzbeginn Beginnt ein neuer Einsatz, können gerade in der Anfangsphase sowohl das Zeitarbeitsunternehmen als auch der Einsatzbetrieb dazu beitragen, dass der Einsatz gelingt und Unfälle vermieden werden. |
Einsatzbetrieb
Die Beschäftigten der Zeitarbeit haben ihren Arbeitsplatz sicher erreicht. Sie wurden arbeitsplatzbezogen unterwiesen, erforderliche PSA steht zur Verfügung und erforderliche arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bzw. Angebotsvorsorge wurde durchgeführt bzw. angeboten. Den Zeitarbeitsbeschäftigten sind ihre Ansprechpersonen einschließlich Sicherheitsbeauftragte und ggf. "Paten" bekannt.
Anschließend werden die Beschäftigten der Zeitarbeit für die Tätigkeiten eingesetzt, die mit dem Zeitarbeitsunternehmen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt sind.
Achten Sie darauf, dass die Arbeitsmittel, die den Beschäftigen der Zeitarbeit zur Verfügung stehen, sicher sind.
Halten Sie in der Einarbeitungsphase Kontakt mit den Beschäftigten, damit bei auftretenden Fragen und Problemen für die Beschäftigten leicht eine Ansprechperson zu erreichen ist.
Vergewissern Sie sich in der Einarbeitungsphase und auch später während der Tätigkeit, dass die Beschäftigten der Zeitarbeit sich sicherheitsgerecht verhalten, Schutzeinrichtungen benutzen und erforderliche PSA tragen.
Ermöglichen Sie den Personalentscheidungsträgern oder Personalentscheidungsträgerinnen und anderen Personen des Zeitarbeitsunternehmens (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt oder Betriebsärztin), die Beschäftigten zu besuchen und deren Arbeitsplätze zu besichtigen.
Ermöglichen Sie den Beschäftigten der Zeitarbeit die Teilnahme an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, wie Ihren eigenen Beschäftigten.
Benötigen Sie die Beschäftigten der Zeitarbeit für andere als die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegten Tätigkeiten, stimmen Sie die Umsetzung mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab. Möglicherweise sind Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation und des Arbeitsschutzes betroffen, die für die neue Tätigkeit abgestimmt werden müssen.
Zeitarbeitsunternehmen
Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten den Arbeitsplatz sicher erreichen.
Bei Arbeitsplätzen, die für die Beschäftigten noch unbekannt sind, hat es sich bewährt, dass die Beschäftigten vom Personalentscheidungsträger, der Personalentscheidungsträgerin oder anderen Personen bis zur Führungskraft des Zeitarbeitsbeschäftigten im Einsatzbetrieb begleitet werden. Die begleitende Person kennt den zu besetzenden Arbeitsplatz.
- Detaillierte Wegbeschreibungen und die Nennung der konkreten Ansprechperson im Einsatzbetrieb (siehe Einsatzvorbereitung) helfen, die Arbeitsplätze sicher zu erreichen, wenn die Begleitung nicht möglich ist.
Nach Einsatzbeginn verschaffen Sie sich einen Eindruck, ob der Einsatz wie vereinbart begonnen hat. Dies dient auch dazu, Beschäftigten- und Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Erkundigen Sie sich sowohl bei Ihren Beschäftigten, als auch bei Ihren Ansprechpersonen im Einsatzbetrieb nach Eindrücken und Erfahrungen z. B. in Bezug auf:
- tatsächliche Tätigkeit
- Einarbeitung
- Kenntnisse der Arbeitsverfahren
- Arbeitsmittel
- Unterweisungen
- PSA
- Überforderung/Unterforderung
- Vorsorge
- Eignung
Arbeitsplatzbesichtigung nach Einsatzbeginn
Im Rahmen der Einsatzvorbereitung haben Sie die Erfordernisse des Arbeitsschutzes arbeitsplatzbezogen mit dem Einsatzbetrieb abgestimmt. Gefährdungen wurden erfasst und Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt.
Im Rahmen von Arbeitsplatzbesichtigungen nach Arbeitsbeginn prüfen die Personalentscheidungsträger oder andere Personen (z.B. Betriebsarzt- bzw. ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit) am Tätigkeitsort die Einsatzbedingungen.
Bei der Arbeitsplatzbesichtigung soll festgestellt werden, ob der Einsatz entsprechend der Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb erfolgt. Unter anderem soll festgestellt werden, ob:
- Ihre Beschäftigten entsprechend der Tätigkeitsbeschreibung und der beschriebenen Qualifikationsanforderungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eingesetzt werden,
- die Beschäftigten im Einsatzbetrieb arbeitsplatzbezogen zu sicherem und gesundem Arbeiten unterwiesen wurden,
- der Einsatzbetrieb die Arbeitsschutzanforderungen zum Schutz der Beschäftigten einhält (zum Beispiel die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Einsatzbetriebs, festgehalten in der Arbeitsplatzbesichtigung vor Einsatz bzw. in der Gefährdungsbeurteilung),
- die PSA, wie abgesprochen, vom Einsatzbetrieb bereitgeste...