§ 8 Abs. 1 stellt klar, dass auch Arbeitsstätten, deren Errichtung vor bzw. außerhalb der Geltung der Arbeitsstättenverordnung begonnen worden war und die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht vollumfänglich dem gegenwärtigen Arbeitsstättenrecht unterworfen sein sollen, mindestens die europarechtlichen Vorgaben der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen haben. In der ArbStättV-Reform 2016 ist das ersatzlose Außerkrafttreten des Bestandsschutzes zum 31.12.2020 festgelegt worden, da praktisch keine Relevanz mehr gesehen wird (BR-Drs. 506/16, S. 30).

In § 8 Abs. 2 wurde im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 die alte Übergangsregelung durch eine gänzlich andere ersetzt. Gestrichen wurde wegen Zeitablaufs der Übergangszeitraum für Arbeitsstätten-Richtlinien aus der Zeit vor 2004. Dieser Übergangszeitraum endete am 31.12.2012. Arbeitsstätten-Richtlinien haben seither keinerlei rechtliche Wirkung mehr, zumal sie mittlerweile durch ein aktuelles technisches Regelwerk effektiv ersetzt worden sind. Stattdessen findet sich seither an gleicher Stelle eine Übergangsregelung für die neu gefasste Begriffsbestimmung "Arbeitsplätze" in § 2 Abs. 4 (vgl. Abschn. 2.2.). Da die 2016 bestehenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch vom alten Begriff des Arbeitsplatzes ausgingen, der zuvor enger gefasst war, soll bis zu ihrer Überprüfung und ggf. Anpassung an das neue Recht für ihre Anwendung der engere Begriff weitergelten. Am 2.5.2018 sind als Zwischenergebnis vom BMAS Erkenntnisse des Ausschusses für Arbeitsstätten bekannt gemacht worden, wonach bei 8 ASR der neu gefasste weite Arbeitsplatzbegriff keine Probleme aufwirft und Änderungen der ASR nicht erforderlich sind: ASR V3, ASR A1.3, ASR A1.7, ASR A1.8, ASR A3.5, ASR A3.6, ASR A4.2, ASR A4.4. Dem neuen Recht entsprechen zweifellos auch die drei neuen ASR aus dem Mai 2018 (ASR A2.2 und ASR A3.7) bzw. aus dem Dezember 2018 (ASR A5.2). Weitere drei ASR sind im Februar 2019 der neuen Begrifflichkeit angepasst worden (ASR A1.5, ASR A1.6 und ASR A4.3). Im März 2022 folgte die Anpassung der ASR A3.4. Drei ASR befinden sich in der Anpassung (ASR A1.2, ASR A2.1 und ASR A4.1).

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