Überblick

Hersteller oder Importeure von Chemikalien müssen nach Anhang I der REACH-Verordnung 1907/2006/EG eine (oder auch mehrere) Expositionsgrenzen angeben, bei deren Einhaltung nach ihrer Überzeugung keine Gefährdung der "nachgeschalteten Anwender" oder Verbraucher mehr besteht. Diese Expositionsgrenzen werden als DNEL (Derived No Effect Level) bezeichnet. Daneben gibt es für den Umweltbereich die Predicted No Effect Concentration (PNEC).

Seit als Folge der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 ca. die Hälfte aller früheren MAK- und TRK-Werte zurückgezogen wurde, fehlten der Praxis Bezugsgrößen für zahlreiche Stoffe, anhand derer die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Arbeitsplatzsituationen beurteilt werden konnte. DNELs können hierfür eine Alternative darstellen. Dieser Beitrag erläutert die Ermittlung von DNEL aus Tierversuchen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), insbesondere Anhang I.

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