Natürlich gibt es genügend öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, deren Grad der Erfüllung ein Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes ist. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen werden i. d. R. jedoch weniger als Ziele, sondern eher als Vorgabe wahrgenommen. Die Arbeitsschutzziele sollten deshalb nicht nur die Erfüllung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, sondern auch den Nutzen für das Unternehmen und die Beschäftigten abbilden. Beispiele hierfür sind:
Wann sind Ziele im Arbeitsschutz festzulegen?
Für eine zielorientierte Ausrichtung sämtlicher Arbeitsschutzaktivitäten müssen konkrete strategische und operative Ziele für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit festgelegt bzw. mit dem Management vereinbart werden:
- beim Aufbau eines AMS,
- nach einer regelmäßigen oder anlassbezogenen Überprüfung (Aktualisierung der Arbeitsschutzziele),
- für jeden Berichtszeitraum top-down; d. h., die oberste Leitung legt die Arbeitsschutzziele für das gesamte Unternehmen fest und die Bereichsverantwortlichen legen daraus abgeleitet Arbeitsschutzziele für ihren Zuständigkeitsbereich fest,
- bei Änderungen der Arbeitsschutzpolitik sowie den relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
Ziele formulieren – auch im Arbeitsschutz
In der Praxis werden Arbeitsschutzziele selten bzw. sehr allgemein formuliert. Man hört immer wieder, "es ist doch klar, worum es geht". Die Gründe hierfür sind sicherlich unterschiedlich und reichen von "keine Zeit", "erzeugt nur schlechtes Gewissen", "ist doch nicht so wichtig", "können wir doch nicht groß beeinflussen" bis "geht auch ohne". Solche Aussagen weisen auf den Stellenwert des Arbeitsschutzes hin. Ohne diesen zu verbessern, wird ein AMS jedoch nicht erfolgreich sein. Zu bedenken ist auch, dass die Vorstellungen im Arbeitsschutz häufig weit auseinander liegen.
Deshalb ein klarer Appell: Formulieren Sie Arbeitsschutzziele konkret und schriftlich!
Ziele richtig formulieren
Die Relevanz und Kraft von Zielen hängt von ihrer Formulierung ab. Also beispielsweise, ob sie ausreichend konkret sind, etwas beschreiben, was zu vermeiden oder zu erreichen ist, dem Umsetzer attraktiv, erreichbar, messbar, ... erscheinen sowie terminiert und dokumentiert sind. Ein gutes Hilfsmittel für die Formulierung von Zielen ist die SMART-Methode (s. Abb. 2).
Abb. 2: Die SMART-Methode
Smarte Ziele: Ein Beispiel
Erste Zielformulierung: Wir wollen den Arbeitsschutz verbessern.
- Bewertung: unspezifische/unscharfe Zielformulierung
Umformulierung entsprechend der SMART-Methode, d. h., das Ziel
Spezifischer formulieren: Was genau soll verbessert werden und wie ist der Kontext?
Antwort in die Zielformulierung einbauen.
Messbar/bewertbar formulieren: Anhand welcher Kriterien lässt sich das Erreichte messen bzw. überprüfen, ob und wenn ja, wie genau das Ziel erreicht wurde?
Antwort in die Zielformulierung einbauen.
Attraktiv/ambitioniert formulieren: Ist das Ziel aus der Sicht der Ausführenden anstrebenswert und akzeptabel?
Antwort in die Zielformulierung einbauen.
Realistisch formulieren: Welche Ressourcen stehen zur Verfügung, sind diese – aus Sicht des Ausführenden – ausreichend und ist die Zielerreichung generell machbar?
Antwort in die Zielformulierung einbauen.
Terminieren: Bis wann sollen das Ziel sowie ggf. definierte Meilensteine erreicht sein?
Antwort in die Zielformulierung einbauen.
Um geeignete Arbeitsschutzziele festlegen oder besser vereinbaren zu können, muss sich das Management mit dem angestrebten Zustand im Arbeitsschutz und Kriterien für deren Beschreibung auseinandersetzen – eine weitere Maßnahme, durch die Führungskräfte "erleben", dass Sicherheit und Gesundheit tatsächlich eine Führungsaufgabe ist. Auch für die Betroffenen (die Mitarbeiter) wird der angestrebte Zustand durch schriftlich formulierte und kommunizierte Arbeitsschutzziele deutlicher/fassbarer, was auch zu deren Motivation beitragen kann.
Bei den Arbeitsschutzzielen ist zwischen Ergebniszielen (z. B. Reduzierung der verletzungsbedingten Fehlzeitrate um 20 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre oder 100%ige Nutzung der vorgeschriebenen PSA) und Maßnahmenzielen (z. B. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen in allen Bereichen bis Ende des Jahres) zu unterscheiden.
Arbeitsschutzziele richtig festlegen
- Die Arbeitsschutzziele sollten sowohl die Erfüllung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen betreffen, als auch den Nutzen für das Unternehmen und die Beschäftigten.
- Ein Mix aus ergebnis- und maßnahmenorientier...