Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schlüter
Die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Frage, ob die Einwirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf den Menschen gesundheitsschädlich sind und ob die derzeit gültigen Grenzwerte einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Beeinflussungen bieten, forderten zu Beginn dieses Jahrtausends mit zunehmendem Druck die politisch Verantwortlichen auf, Stellung zu beziehen. Untermauert wurde dies auch dadurch, dass u. a. immer wieder die Vermutung geäußert wurde – und auch heute noch wird – , dass es neben den bekannten Wirkungen elektromagnetischer Felder weitere schädigende Wirkungen gibt, die bisher nicht beachtet wurden und die bereits bei Expositionen unterhalb der zurzeit gültigen Grenzwerte auftreten. Es wird auch immer wieder gefordert, die Grenzwerte drastisch herabzusetzen und sog. "Vorsorgewerte" festzulegen. Für Laien, aber auch für Fachleute wird es immer schwieriger, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Darstellungen von solchen Darstellungen zu unterscheiden, die den Anforderungen der Wissenschaft nicht entsprechen. Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission (SSK) gebeten, die neuere wissenschaftliche Literatur zu bewerten und dabei auch zu prüfen, inwieweit neue wissenschaftliche Erkenntnisse zusätzliche Vorsorgemaßnahmen notwendig machen.
Das Ergebnis hat die SSK mit der Empfehlung "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern" verabschiedet. Hierbei unterscheidet die SSK im Hinblick auf die Eindeutigkeit von Erkenntnissen über den Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und Schädigungen drei Kategorien: wissenschaftlicher Hinweis, wissenschaftlich begründeter Verdacht und wissenschaftlich nachgewiesen. Sie ordnet alle diskutierten Wirkungen anhand der neuesten wissenschaftlichen Veröffentlichungen in eine dieser Kategorien ein. Dabei zeigt sich, dass außer den bisher schon bekannten keine weiteren Wirkungen als wissenschaftlich nachgewiesen anzusehen sind. Allerdings gibt es Wirkungen, für die ein Verdacht besteht, und solche, für die es Hinweise gibt.
Auf der Grundlage dieser Bewertung stellt die SSK fest, dass sie für eine Einführung von Vorsorgegrenzwerten, die unter den ICNIRP-Grenzwerten liegen, keine Notwendigkeit sieht, empfiehlt zur Vorsorge jedoch u. a. folgende konkrete Maßnahmen:
- Einzelne Geräte sollen den Emissionswert nicht alleine ausschöpfen, sodass der Grenzwert auch durch die Kumulation der Felder anderer Geräte nicht überschritten wird.
- Minimierung der Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, wo sich Personen regelmäßig über längere Zeit aufhalten, soweit technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar.
- Produktinformationen über relevante Emissionen sowie eine entsprechende Kennzeichnung von Geräten
- Offenlegung von Daten über Emissionen und verstärkte Information der Bürger
Die SSK empfiehlt schließlich, weitere Forschungen durchzuführen, um die Kenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Expositionen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zu verbessern.
Aktuell läuft das Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Im Fokus steht die Exposition der Allgemeinbevölkerung durch statische sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder, die von elektrischen Anlagen der Energieversorgung ausgehen. Es handelt sich laut dem BfS um ein den Stromnetzausbau "begleitendes" Forschungsprogramm. Ziel ist es, offene Fragen zu klären, wissenschaftlichen Hinweisen nachzugehen sowie den wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Thema zu erweitern, um dem Bedarf der Öffentlichkeit nach seriöser wissenschaftlicher Aufklärung nachzukommen. Es sei jedoch angemerkt, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse, welche zu den aktuell geltenden Grenzwert- und Vorsorgekonzepten geführt haben, als gesichert gelten. Das Forschungsprogramm stellt diese Konzepte nicht infrage. Die abgeschlossenen, laufenden sowie geplanten Vorhaben sind auf der Internetseite des BfS zu finden.