Aus dem früheren Elektroinstallateur bzw. Elektromechaniker haben sich insbesondere durch den Einfluss von Mikroelektronik und Informatik die Elektroniker entwickelt, die heute durch ihr Know-how alle technischen Systeme maßgeblich beeinflussen. Man spricht deshalb auch von Energieelektronikern, Fahrzeugelektronikern bzw. von Elektronikern der Gebäude-, Informations- und Automatisierungstechnik. Im Fall des Elektronikers für Maschinen ist auch der Begriff des Elektromaschinenbauers noch gebräuchlich. Die Ausbildungsdauer beträgt einheitlich dreieinhalb Jahre, wobei die Spezialisierung bereits im 2. Ausbildungsjahr beginnt.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG )
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindungen"
- ASR A3.5 "Raumtemperatur"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- ASR A3.7 "Lärm"
- TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung von Schutzmaßnahmen"
- TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
- TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
- TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
- TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
- TRGS 420 "Verfahrensspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition"
- TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern"
- TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
- TRGS 600 "Substitution"
- /TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
- TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
- TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
- TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
- TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
- TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV"
- RAB 10 "Begriffsbestimmungen"
- RAB 25 "Arbeiten in Druckluft"
- RAB 30 "Geeigneter Koordinator"
- RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan"
- RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)"
- RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der BauStellV"
- DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV-V 11 "Laserstrahlung"
- DGUV-V 15 "Elektromagnetische Felder"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
- DGUV-V 75 "Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen"
- DGUV-R 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
- DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
- DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
- DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz"
- DGUV-R 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV-R 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"
- DGUV-R 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz"
- DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
- DGUV-I 201-013 "Abbrucharbeiten Baustein-Merkheft"
- DGUV-I 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"
- DGUV-I 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten"
- DGUV-I 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen"
- DGUV-I 203-002 "Elektrofachkräfte"
- DGUV-I 203-004 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"
- DGUV-I 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen"
- DGUV-I 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
- DGUV-I 203-032 "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen"
- DGUV-I 203-071 ...
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