Der Arbeitgeber muss für die Prüfung seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geeignete Personen beauftragen, sofern er nicht selbst in der Lage ist, die Prüfungen durchzuführen. Die BetrSichV verlangt, dass mit dem "Überprüfen und erforderlichenfalls Erproben" nur Personen betraut werden dürfen, die hierzu befähigt sind. Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen".

Gemäß den DIN VDE-Bestimmungen müssen die Prüfungen elektrischer Anlagen von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen haben. Die für die Prüfungen verantwortliche Elektrofachkraft entscheidet, welche Prüfarbeiten elektrotechnisch unterwiesene Personen mit welchen Prüfgeräten durchführen müssen und inwieweit Aufsicht und Anleitung erforderlich sind. Dafür müssen ausreichende personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

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