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EmpfGS 409: Nutzung von REACH-Informationen für den Arbe ... / 2.4 Informationen aus dem Expositionsszenarium

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Expositionsszenarien (ES) erweitern Sicherheitsdatenblätter von gefährlichen Stoffen, die im Mengenband über 10 Tonnen pro Jahr und Lieferant registriert werden. Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) für Gemische ist in der REACH-Verordnung in der Regel nicht vorgesehen. Die Quelle für ES sind die Stoffsicherheitsberichte, die vom Hersteller oder Importeur im Rahmen der REACH-Registrierung für diese Stoffe erstellt werden müssen.

Im eSDB wird für jede identifizierte Verwendung ein ES mitgeliefert. Dort werden die Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen für eine angemessene Beherrschung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt beschrieben. Der Arbeitgeber muss das ES bei seiner Gefährdungsbeurteilung als Informationsquelle berücksichtigen. Format und Inhalt eines ES sind in der REACH-Verordnung nicht verbindlich festgelegt. Gemäß Empfehlung der ECHA sollte ein ES jedoch die folgenden Abschnitte enthalten[1]:

  1. Titelabschnitt (Abschnitt 1),
  2. Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Exposition (Abschnitt 2),
  3. Expositionsabschätzung (Abschnitt 3),
  4. Leitlinien für die nachgeschalteten Anwender zwecks Bewertung, ob die Verwendung innerhalb der Grenzen des ES liegt (Abschnitt 4).

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Abschnitte des ES.

Tabelle 1: Übersicht über die Inhalte eines Expositionsszenariums

ES

Abschnitt
Bezeichnung Inhalte
1 Titelabschnitt Anwendungsbereich des ES
Referenznummer des ES
Beitragsszenarien (z. B. Szenarium zur Freisetzung in die Umwelt, Szenarium zur Exposition von Beschäftigten und Verbrauchern)
Verwendungsdeskriptoren:
Informationen zum Marktsegment

Produktkategorie (PC)

Verwendungssektor (SU)

Erzeugniskategorie (AC)
Informationen zur Art der Anwendung Verfahrenskategorie (PR...

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