Als enge Räume werden allseits, überwiegend oder teilweise von festen Wandungen umgebene Bereiche angesehen, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge oder der in ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Zubereitungen, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial hinausgehen. Neben den erhöhten Unfallgefahren bei Tätigkeiten in engen Räumen bringen die ungünstigen Arbeitsbedingungen auch gesundheitliche Belastungen mit sich, die zu Erkrankungen führen können. Wesentlich für sicheres Arbeiten in engen Räumen ist die Ermittlung der konkreten Gefährdungen und der entsprechenden Schutzmaßnahmen durch die Gefährdungsbeurteilung. Dieser Beitrag stellt die Gefahren und entsprechenden Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in engen Räumen dar. Weitere Einzelheiten sind den entsprechenden Vorschriften und Regeln zu entnehmen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- DGUV-V 21 "Abwassertechnische Anlagen"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-V 45 "Schiffbau"
- DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
- DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
- DGUV-R 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume"
- DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
- DGUV-R 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
- DGUV-R 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Schutzausrüstungen"
- DGUV-I 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"
- DGUV-I 213-055 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen – Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren"
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