Je nach Betriebsart und Einzelfallprüfung müssen Rettungstransportmittel vorhanden sein (z. B. Krankentragen, Vakuummatratze, Tragegurte). Sie dienen dem sachgemäßen, schonenden Transport Verletzter vom Unglücksort zur weiteren Versorgung im Sanitätsraum, zum Arzt oder ins Krankenhaus. Allein auf Baustellen mit mehr als 20 Beschäftigten ist eine Krankentrage bindend vorgeschrieben.

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