Die Wirtschaftsakteure müssen gemäß Art. 14 2023/988/EU sicherstellen, dass sie über interne Verfahren verfügen, um die jeweils für sie geltenden Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung einzuhalten. Hersteller müssen daher mithilfe von Maßnahmen sicherstellen, dass Serienprodukte immer entsprechend den Sicherheitsanforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung hergestellt werden.

Es wird darauf hinauslaufen, ein Qualitätsmanagementsystem, wie z. B. die ISO 9001 zu etablieren.

Durch diese neue Regelung und die Verpflichtung, konkrete Abläufe zu etablieren, haben die Marktaufsichtsbehörden die Möglichkeit, unabhängig vom Einzelprodukt, Überprüfungen in Unternehmen durchzuführen.

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