Eine Beschwerdestelle wird beim Hersteller mit der neuen Verordnung zur Pflicht. Diese Stelle muss für den Konsumenten leicht erreichbar sein, entweder per Telefon, per E-Mail oder über eine Webseite. Zudem müssen die Hersteller auch über alle im Zusammenhang mit einem Produkt aufgetretenen Sicherheitsprobleme oder Unfälle informieren.

Einführer/Importeure müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen überprüfen und ggf. selbst entsprechende Kontaktmöglichkeiten einrichten.

Zudem wird das bisher schon aus der Richtlinie 2001/95/EG für allgemeine Produktsicherheit bekannte Beschwerdebuch für Hersteller zur Verpflichtung. Er muss ein internes Verzeichnis führen, in welchem Beschwerden, Produktrückrufe und Korrekturmaßnahmen aufgeführt sind.

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