Entsprechend den Anforderungen an die Fachkunde sind als Belege ein Zeugnis über eine für den Anwendungsbereich geeignete Ausbildung oder eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen sowie der Nachweis über die praktische Erfahrung erforderlich. Die zuständige Behörde prüft den Erwerb der Fachkunde und stellt eine Bescheinigung aus. Allerdings darf die Kursteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

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