Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Zusammenfassung
Unter Instandhaltung versteht man Wartung, Inspektion sowie Reparatur. Für die mehr als 65 Mio. Pkw, Lkw und Krafträder in Deutschland gibt es annähernd 38.000 Werkstätten, in denen etwa 460.000 Beschäftigte die Instandhaltung an den Fahrzeugen durchführen.
In folgenden Schriften wird die Fahrzeuginstandhaltung thematisiert:
- DGUV-R 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"
- DGUV-I 209-007 "Fahrzeug-Instandhaltung"
- DGUV-I 200-005 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen"
- DGUV-I 209-072 "Wasserstoffsicherheit in Werkstätten"
- DGUV-I 209-079 "Gefährdungs- und Belastungskatalog Reparaturwerkstatt, Kraftfahrzeuge"
- DGUV-I 209-093 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen"
- DGUV Praxisratgeber "Tankentleerung bei Flüssiggas (LPG)-Fahrzeugen"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 021 "Arbeiten an Hochvoltsystemen – PKW)"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 048 "Umgang mit Airbag-Einheiten"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 142 "Arbeiten an PKW mit Gasantrieb"
1 Belastung der Beschäftigten
Die Beschäftigten in der Fahrzeuginstandhaltung werden körperlich hoch belastet. Im Sommer ist es bedingt durch hohe Außentemperaturen in den Werkstätten oftmals sehr warm. Diese mitunter schon hohe Belastung wird durch die Abwärme von heißen Motoren und Auspuffanlagen weiter verstärkt. Im Winter wiederum kühlt die Werkstatt durch Öffnen der Hallentore schnell aus.
Oftmals treten Prellungen und Quetschungen insbesondere der Hände auf, da Kraftfahrzeuge naturgemäß über scharfe Ecken und Kanten verfügen. Diese Stellen, an denen sich derartige Verletzungen ergeben, befinden sich beispielsweise im Motorraum oder unter dem Fahrzeug im Bereich des Antriebsstrangs, der Achsen und Auspuffanlage.
Bei der Durchführung von Reparaturen müssen häufig Zwangshaltungen eingenommen werden (z. B. unter Fahrzeugbühnen), auch sind insbesondere die Motorräume moderner Fahrzeuge knapp bemessen, sodass die Erreichbarkeit diverser Bauteile sehr häufig zu wünschen übrig lässt.
Heben und Tragen von Reifen, Batterien, Auspuffanlagen oder anderen Teilen führt zu einer weiteren Belastung, die v. a. dann zu Problemen führen kann, wenn hier falsche Körperhaltungen auftreten.
Motorabgase, insbesondere von ein- oder ausfahrenden Fahrzeugen sorgen zumindest kurzfristig dafür, dass die Atemluft in der Werkstatt gesundheitlich belastend sein kann.
Hautbelastungen durch den Einsatz von Lösemitteln treten insbesondere in Lackierereien auf. Die Hautprobleme basieren oft auf Unkenntnis, denn hier werden Farbrückstände an den Händen häufig mittels Verdünnung entfernt.
Verbrennungen an heißen Motoren oder Auspuffanlagen oder beim Schweißen (v. a. bei Überkopfarbeiten) sind weitere Auffälligkeiten in der Fahrzeuginstandhaltung.
Psychische Belastungen entstehen z. B. durch Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen oder beim Auftreten von Problemen (z. B. problematische Fehlersuche, schlecht zusammenpassende Teile).
Eine hohe Belastung durch Lärm tritt insbesondere bei der Blechbearbeitung (beispielsweise mit Winkelschleifern), bei Probeläufen von Motoren und an Motorprüfständen auf. Hier sind nicht nur geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen, diese sind im Bedarfsfall auch zu tragen.
Bei jüngeren Fahrzeugen kommen durch neue Techniken zusätzliche Gefahren für die Beschäftigten in Werkstätten hinzu. Dies sind beispielsweise pyrotechnische Erzeugnisse in den Airbags, Gurtstraffern oder Batterien, die seit einigen Jahren in Fahrzeugen eingebaut werden. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen, erhebliche Gefahren aus. Der Umgang mit Airbags und Gurtstraffern darf daher nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden.
Hybridfahrzeuge wiederum besitzen neben einem Verbrennungsmotor eine größere Batterieanlage. Gleiches gilt natürlich vor allem für reine Elektrofahrzeuge. Deren elektrische Anlagen besitzen höhere Spannungen, von denen Gefährdungen durch Körperdurchströmung und Lichtbögen ausgehen.
2 Arbeitsgruben
Arbeitsgruben müssen so beschaffen sein, dass sie gefahrlos betreten und bei Gefahr schnell verlassen werden können. Sie müssen über mindestens 2 Treppen verfügen. Bei Arbeitsgruben bis 5 m Länge kann eine der beiden Treppen durch einen anderen Ausstieg ersetzt werden.
Öffnungen von Arbeitsgruben müssen deutlich erkennbar sein. Dies wird durch eine entsprechende Kennzeichnung oder eine Beleuchtung erreicht.
Offene Arbeitsöffnungen dürfen nicht übersprungen werden, zum Überqueren sind Übergänge zu benutzen, soweit es die Länge der Arbeitsgrube erfordert.
Sofern kein Fahrzeug über der Grube steht, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Personen hineinstürzen. Es müssen z. B. die Öffnungen von Arbeitsgruben mit Bohlen, Rosten oder Rollos abgedeckt, mit Geländern umwehrt oder durch Ketten oder Seile abgesperrt werden.
Falls in Arbeitsgruben mit dem Auftreten brennbarer Gase oder Dämpfe in gefährlicher Menge zu rechnen ist und eine ausreichende freie (natürliche) Lüftung nicht sicherges...