In einem Unternehmen sind viele Personen mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (kurz Arbeitsschutz) beschäftigt. Das beginnt beim Unternehmer/Arbeitgeber (im Folgenden kurz Unternehmer), geht über den Betriebsrat, die Führungskräfte, die Funktionsträger (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Ersthelfer, befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer etc.) bis zu jedem eigenen und geliehenen Mitarbeiter sowie den Beschäftigten der Partner-/Fremdfirmen. Manchmal sind die genauen Zuständigkeiten dieser Personen nicht gleich bzw. nicht ersichtlich (weil nicht definiert). Teilweise kennen die Personen ihre Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung im Arbeitsschutz auch nicht. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz legen in Gesetzen (dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz), Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften fest, wer welche Aufgaben im Arbeitsschutz wahrzunehmen hat. Darüber hinaus existieren in vielen Unternehmen zusätzlich interne Vorgaben (z. B. betriebliche Grundsätze, Konzernrichtlinien oder Betriebsvereinbarungen) sowie spezielle Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc.

 
Wichtig

Zuständigkeiten unternehmensspezifisch festlegen (regeln und zuweisen)

Die Vielzahl der (möglichen) Anforderungen macht es erforderlich, unternehmensspezifisch die Zuständigkeiten für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes festzulegen.

Nehmen Sie dies im Arbeitsschutzmanagement vor! Alle AMS-Konzepte fordern direkt oder indirekt, wie SCC/SCP die Festlegung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz. Die DIN ISO 45.001 spricht in diesem Zusammenhang in Punkt 5.3 von der Regelung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in einem Unternehmen.

Dabei ist zu klären:

  • Wer hat welche Aufgaben, welche Befugnisse und ist wofür verantwortlich?
  • Wie wird dies geregelt, umgesetzt und aufrechterhalten?
  • Wie wird dies dokumentiert?

Legen Sie die Zuständigkeiten im Arbeitsschutz unternehmensspezifisch fest!

  • Eine individuelle Festlegung ist erforderlich, weil selbst bei Unternehmen der gleichen Branche und Betriebsgröße die Aufgaben und Befugnisse sowie die Aufgaben- und Funktionsträger sehr unterschiedlich sein können.
  • Verwenden Sie Vorlagen und Musterlösungen lediglich als Orientierungsgrundlagen.

Wesentliche Aufgaben bei der Festlegung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz sind:

  • Ermittlung der für das Unternehmen relevanten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz (abgeleitet aus den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz) sowie anderer arbeitsschutzrelevanter Anforderungen.
  • Bestimmung der Akteure im Arbeitsschutz (die Aufgaben- und Funktionsträger).
  • Erstellung und Abstimmung einer Zuständigkeitsmatrix (Aufgaben- und Funktionsmatrix).
  • Ermittlung es ggf. vorhandenen Qualifizierungsbedarfs der Aufgaben- und Funktionsträger.
  • Zuweisung der Zuständigkeiten (z. B. Pflichtenübertragung, Benennung und Beauftragung von Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz) inklusive der ggf. erforderlichen Qualifizierung (Information und/oder Schulung).

Bedenken Sie bei der Zuweisung der Zuständigkeiten:

  • Nur wer seine Zuständigkeiten kennt oder besser zur Kenntnis nimmt, kann rechtskonform bzw. zielorientiert sowie richtig handeln.
  • Die Aufgaben- und Funktionsträger erwarten klar formulierte, vollständige und rechtskonforme Zuständigkeitsbeschreibungen, die mit ihnen besprochen werden!
  • Sehr allgemein formulierte Zuständigkeiten sind unklar, werden individuell interpretiert und umgesetzt, sind schwer zu überprüfen und i. d. R. wenig wirkungsvoll!
  • Nur wenn die zugewiesenen Zuständigkeiten akzeptiert werden, werden sie auch umgesetzt!
  • Die Übertragung von Zuständigkeiten an nicht ausreichend qualifizierte oder befugte Personen ist gemäß § 7 ArbSchG ungültig.

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