Neben der individuellen Belohnung von Mitarbeitern besteht auch die Möglichkeit, dass sämtliche Beschäftigten des Unternehmens oder aber einzelne Abteilungen des Unternehmens eine finanzielle Zuwendung erhalten, wenn bestimmte Ziele (z. B. geringe Unfallzahlen oder eine geringe Krankenquote) erreicht werden.

Sofern derartige Schritte erwogen werden, müssen sie im Vorfeld gut durchdacht und geplant werden. Hierbei sind die unterschiedlichsten Standpunkte zu bedenken. Sofern Anreizsysteme im Fall von geringen Unfallzahlen für einzelne Abteilungen eines Unternehmens geschaffen werden, so sollten die Abteilungen hinsichtlich der Unfallgefahr auch vergleichbar sein. Denn es liegt nun einmal auf der Hand, dass die Unfallgefahr in einer Verwaltung erheblich niedriger ist als in einer Produktionsabteilung mit einer geringen Automatisierung. Daher darf hier nicht mit gleichem Maß gemessen werden. Aufgrund der höheren Unfallgefahr in der Produktion müsste hier die Belohnung höher ausfallen als in der Verwaltung oder die Verwaltung muss eine niedrigere Unfallquote als Ziel erhalten.

Sofern in einem Kollektiv bestimmte Mechanismen eingeführt werden, sollte man sich auch über mögliche Auswirkungen Gedanken machen. Wie verhalten sich beispielsweise die Mitarbeiter in einer Abteilung gegenüber ihrem Kollegen, der durch einen Arbeitsunfall die Ausschüttung eines Bonus für die ganze Abteilung verhindert hat? Wird dieser Mitarbeiter von seinen Kollegen geschnitten, da diese durch ihn eine finanzielle Einbuße erlitten haben? Geht dadurch möglicherweise der Gedanke des kollegialen Miteinanders verloren? Oder artet das Ganze sogar in Mobbing aus?

Dies sind Aspekte, die im Vorfeld bedacht werden müssen, denn gut gedacht ist nicht zwangsläufig auch immer gut gemacht.

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