Überblick

Schon Werner von Siemens hat festgestellt, dass die Verhütung von Unfällen keine Frage gesetzlicher Vorschriften ist, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Heutzutage ist es vermutlich müßig, sich über die Frage zu streiten, ob ein Unternehmen durch seinen eigenen Arbeitsschutz Geld verdienen kann. Es ist es sicherlich möglich, dass durch die Investitionen im Arbeitsschutz wiederum Geld eingespart wird. Auch wenn die Verhütung von Arbeitsunfällen mit all den hiermit verbundenen Maßnahmen nicht aus finanzieller Erwägung erfolgt, so lohnt sich durchaus einmal die Betrachtung der finanziellen Seite des Arbeitsschutzes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§§ 14, 162 SGB VII

§§ 166, 167 SGB IX

Betriebsverfassungsgesetz

DGUV Report 1/2013: Berechnung des internationalen "Return on Prevention" für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

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