Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Stürze stellen global betrachtet das größte Arbeitsunfallrisiko dar. Unter Sicherheitsaspekten kommt daher der Trittsicherheit von Fußböden besondere Beachtung zu.
Nach Abschn. 3.2 ASR A1.5 liegt eine Rutschgefahr dann vor, wenn die Möglichkeit des Ausrutschens von Beschäftigten oder Wegrutschens von Fahrzeugen oder Einrichtungsgegenständen besteht aufgrund
- einer zu geringen Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche,
- einer unmittelbaren Änderung der Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche oder
- des Verrutschens eines Bodenbelages.
Die Rutschgefahr wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt:
3.1 Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche
Die Rutschhemmung kann für Bodenbeläge mithilfe von sog. Bewertungsgruppen (R9–R13) angegeben werden, wobei R 13 die höchste Rutschhemmung bedeutet. Die R-Gruppe wird in einem Laborverfahren ermittelt, in dem Versuchspersonen den Bodenbelag auf einer im Neigungswinkel veränderlichen schiefen Ebene begehen.
R-Gruppen in der Praxis
Das R-Gruppen-Verfahren ist ein anerkanntes Verfahren zur Bewertung der Rutschhemmung, es definiert sich aber verfahrensbedingt nur über eine ganz bestimmte Situation (Bodenbelag wird auf schiefer Ebene mit einem bestimmten Gleitmittel und mit einem bestimmten Schuh in definierter Weise begangen). Ein Boden, der dabei mit einer bestimmten Rutschhemmung abschließt, kann doch unter anderen Betriebsbedingungen als glatt empfunden werden (z. B. mit anderen Sohlenmaterialien, anderen gleitfördernden Medien und in anderen Laufsituationen).
Die Überprüfung der angegebenen R-Gruppe an einem fertig verlegten Fußboden ist normgerecht nicht möglich, sondern nur mit einer Materialprobe in einem entsprechenden Prüflabor.
Rutschhemmung: Mehr ist nicht immer besser
Sehr hohe Rutschhemmung führt zu einem unangenehmen Laufgefühl und oft auch zu einer erhöhten Verletzungsgefahr bei Stürzen. Außerdem lassen sich Böden mit sehr griffiger Oberfläche oft nur schwer reinigen.
Benachbarte Böden dürfen in der Rutschhemmung außerdem nicht mehr als eine R-Gruppe auseinander liegen.
3.2 Gleitfördernde Stoffe
Fußböden in Bereichen, in denen ein Gleitmittel (z. B. Fett, Wasser, Chemikalien, Produktionsreste) Rutschgefahr auslöst, müssen nicht nur rutschhemmend sein, sondern auch einen ausreichenden Verdrängungsraum aufweisen, durch den der gleitfördernde Stoff ausweichen kann, sodass der Fuß ausreichend Bodenkontakt hat. Anhang 2 ASR A1.5 gibt für Fußböden in rutschgefährdeten Bereichen R-Gruppen und Verdrängungsraumvolumina vor.
Eingangsbereiche
Eingangsbereiche werden üblicherweise wegen des optischen Eindrucks und guter Reinigungsfähigkeit mit glatten Böden ausgestattet, die keinen Verdrängungsraum aufweisen. Entsprechend können sie nur mit trockenen Sohlen sicher begangen werden. Daher sind ausreichende Sauberlaufzonen wichtig (nach Abschn. 6 Abs. 3 ASR A1.5 mind. 1,5 m über die gesamte Eingangsbreite), die natürlich keine Stolperstellen aufweisen dürfen.
Was tun bei rutschigen Böden?
Bei entsprechenden Problemen sollte vorrangig geprüft werden, ob nicht z. B. ungeeignete Reinigungsmittel oder -verfahren oder nicht ausreichende Sauberlaufzonen ursächlich sein können.
Maßnahmen zur nachträglichen Verbesserung der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen werden zwar in bestimmten Fällen angeboten (z. B. Aufrauhen von Stein- oder keramischen Materialien oder Aufbringen von Beschichtungen), sind aber nicht immer erfolgreich und sollten unbedingt zunächst an unkritischer Stelle ausprobiert werden.