Nach DGUV-R 108-003 werden Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr mithilfe eines Begehungsverfahrens auf einer ölbestrichenen neigbaren Ebene (s. Abb. 2) bestimmt. Dieses Verfahren lässt sich nur im Labor anwenden. Die Ergebnisse sind mit den Messergebnissen, die mit mobilen Messgeräten vor Ort ermittelt werden, nur unter bestimmten Bedingungen zu vergleichen. Als Prüfeinrichtung dient eine ebene, verwindungssteife Platte. Auf dieser Platte wird der zu prüfende Bodenbelag aufgebracht. Eine Prüfperson, die einen Schutzschuh trägt, wird durch einen Auffanggurt gesichert. Sie geht in Schritten einer halben Fußlänge vorwärts und rückwärts. Dabei wird die Neigung der Gehfläche langsam verändert. Gemessen wird der Neigungswinkel der Ebene, bei der die Prüfperson unsicher wird ("Akzeptanzwinkel").

Abb. 2: Prüfeinrichtung (schiefe Ebene) gemäß Anhang 2 DGUV-R 108-003

Bodenbeläge werden nach diesen Prüfungen in folgende Bewertungsgruppen eingeteilt (Tab. 1).l

 
Gesamtmittelwert der Neigungswinkel Bewertungsgruppe
3° bis 10° R 9
> 10° bis 19° R 10
> 10° bis 27° R 11
> 27° bis 35° R 12
> 35° R 13

Tab. 1: Zuordnung der Gesamtmittelwerte der Neigungswinkel zu den Bewertungsgruppen der Rutschhemmung nach DGUV-R 108-003

In bestimmten Arbeitsräumen oder -bereichen ist wegen des Anteils besonderer gleitfördernder Stoffe für diese Bodenbeläge ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene erforderlich. Sie sind durch den Buchstaben "V" in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraumes gekennzeichnet (siehe auch DIN 51130). Ein Bodenbelag darf nur mit dem Kennzeichen "V" für Verdrängungsraum gekennzeichnet werden, wenn das Volumen des Verdrängungsraumes das Maß von 4 cm3/dm2 überschreitet. Bei Rosten ist der Verdrängungsraum in jedem Fall V 10.

 
Bezeichnung des Verdrängungsraumes Mindestvolumen des Verdrängungsraumes in cm3/dm2
V 4 4
V 6 6
V 8 8
V 10 10

Tab. 2: Zuordnung der Bezeichnung des Verdrängungsraumes zu den Mindestvolumina

Anhang 1 zeigt Bewertungsgruppen für Fußböden in verschiedenen Arbeitsräumen und -bereichen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rutschgefahr. Die jeweils zugeordnete Bewertungsgruppe stellt dabei einen Richtwert dar, von dem im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen oder zu erwartenden betrieblichen Verhältnisse abgewichen werden darf.

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