Liegen keine Rechtsvorschriften vor, muss eine Risikobewertung der ermittelten Gefährdungen vorgenommen werden. Dabei ist auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und der möglichen Schwere des Schadens einzuschätzen, ob das vorhandene Risiko akzeptabel ist (s. Abb. 2). Eine Risikobewertung ist des Weiteren zur Festlegung von Prioritäten für die umzusetzenden Präventionsmaßnahmen hilfreich. Neben zahlreichen anderen Modellen ist die Risikobewertung nach Nohl gut anwendbar.

Abb. 2: Risikomatrix nach Nohl

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