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1. Was sind Leitsubstanzen?
a) Sie bestimmen Prozessdauer und Flottentemperatur.
b) Sie bestimmen die Risikomanagement-Maßnahmen für ein Gemisch.
c) Sie leiten die Flottensteuerung unter REACH.
2. Welche Kontrollschritte sind bei der Nutzung von Leitsubstanzen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern durchzuführen?
a) Plausibilitätsprüfung der erhaltenen Expositionsszenarien.
b) Prüfung, ob alle Stoffe des Gemisches durch die Risikomanagement-Maßnahmen der Leitsubstanz abgedeckt sind.
c) Prüfung, ob Stoffe mit besonderen Eigenschaften, z. B. sehr niedrigen DNELs, abgedeckt sind.
d) Prüfung, ob die Leitsubstanzen in ausreichenden Mengen auf dem Markt verfügbar sind.
e) Prüfung, ob für die Stoffe Beschränkungen zu beachten sind.
3. Welche Informationen sollte der Formulierer dem Stoffhersteller geben, damit seine Verwendungen bei der Registrierung berücksichtigt werden?
a) Bekannte Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen, die Auswirkungen auf die Expositionshöhe haben.
b) Besondere Anwendungsbedingungen des Gemisches (z. B. Aerosolbildung), die Auswirkungen auf die Expositionshöhe haben.
c) Die genaue Rezeptur des Gemisches.
d) Die Bandbreite der vorgesehenen Einsatzkonzentration im Gemisch.
e) Durchgeführte Stoffsicherheitsbeurteilung nach REACH Anhang XIII.
4. Welche Informationen sollte der Formulierer seinen Kunden für die von ihm gelieferten Gemische geben?
a) Angaben des Verbandes zu Kandidatenstoffen.
b) Vorgesehene Ausnahmeanträge bei der ECHA.
c) Sektorspezifische Umweltfreisetzungskategorien (spERCs).
d) Hinweise zur sicheren Verwendung, die verständlich sind und umgesetzt werden.

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