Kurzbeschreibung

Diese Prüfungsfragen können im Rahmen einer Unterweisung zum Thema "Gemische unter REACH" eingesetzt werden. Mithilfe des Wissenstests kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.

Vorbemerkung

Diese Prüfungsfragen können in Verbindung mit den Unterweisungsfolien "Gemische unter REACH" eingesetzt werden. 3 unterschiedliche Fragenkataloge ermöglichen es, den Test in mehreren Gruppen durchzuführen. Mehrfachantworten sind möglich.

Fragenkatalog A

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1. Warum sind Gemische ein wichtiges Thema für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz?
a) Ihre Einstufung und Kennzeichnung ist nicht klar geregelt.
b) Sie erfordern oft andere Schutzmaßnahmen als die Einzelstoffe, aus denen sie bestehen.
c) Es besteht eine Notifizierungspflicht gegenüber der ECHA.
d) Sie haben oftmals andere Eigenschaften als die Einzelstoffe, aus denen sie bestehen.
e) Es gibt keine Sicherheitsdatenblätter für Gemische.
2. Welche der folgenden REACH-Dokumente können für Gemische erstellt werden?
a) Sicherheitsdatenblätter
b) Expositionsszenarien
c) Anhang-XV-Dossiers für Beschränkungen
d) Vorregistrierungs-Anträge
3. Welche der folgenden Anforderungen sind für Gemische gesetzlich vorgeschrieben?
a) Durchführung einer Expositionsabschätzung.
b) Durchführung einer Stoffsicherheitsbeurteilung für Gemische, die PBT-Stoffe enthalten.
c) Einstufung und Kennzeichnung des Gemisches nach der CLP-Verordnung.
d) Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für als gefährlich eingestufte Gemische.
e) Meldung von Kandidatenstoffen an die ECHA, falls sie in Konzentrationen von mehr als 0,1 % im Gemisch enthalten sind.
4. Welche Aufgaben haben Formulierer und Endanwender von Gemischen gemeinsam?
a) Stoffsicherheitsbeurteilung und Expositionsbewertung für die Rohstoffe des Gemisches.
b) Sicherstellung der langfristigen Verfügbarkeit.
c) Sicherstellung ausreichender Prozess-Effizienz.
d) Überprüfung, ob die eigenen Verwendungen durch die mitgelieferten Expositionsszenarien abgedeckt sind.

Fragenkatalog B

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1. Welche neue Verpflichtung hat der Formulierer unter REACH, wenn er Sicherheitsdatenblätter für seine Gemische erstellt?
a) Einbezug von Informationen aus den Expositionsszenarien der Rohstoffe
b) Einbezug von Informationen aus der Sevilla-Verordnung
c) Berücksichtigung der Konzentrationsgrenzwerte
2. Welche Möglichkeiten hat der Formulierer, Informationen aus Expositionsszenarien der Rohstoffe in sein Sicherheitsdatenblatt einzubeziehen?
a) Er hängt die erhaltenen Expositionsszenarien der Einzelstoffe an.
b) Er verschickt die erhaltenen Expositionsszenarien der Einzelstoffe auf Nachfrage hin als Zusatzinformation.
c) Er erstellt auf der Grundlage der erhaltenen Expositionsszenarien ein eigenes Expositionsszenario für sein Gemisch.
d) Er berücksichtigt die erhaltenen Informationen in den Abschnitten 1–5 und 8–16 des Sicherheitsdatenblattes.
e) Er berücksichtigt die erhaltenen Informationen in den Abschnitten 1–16 des Sicherheitsdatenblattes.
3. Was können Expositionsszenarien beinhalten?
a) Kurzbezeichnung der Verwendung der Gemische
b) Notfall-Telefonnummer
c) Anwendungsbedingungen
d) Risikomanagement-Maßnahmen
e) Expositionsvorhersagen
f) Hinweise für Anwender zur Überprüfung seiner Verwendungen
4. Was erleichtert bei Gemischen mit vielen Stoffen die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes?
a) Nutzung der "Abschneidekonzentrationen" aus REACH Art. 14.2
b) Nutzung des Vorgehens gemäß CLP-Verordnung
c) Festlegung von Leitsubstanzen
d) Nutzung von ECHA CHESAR
e) Hinweis auf bestehende Zulassungspflichten

Fragenkatalog C

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1. Was sind Leitsubstanzen?
a) Sie bestimmen Prozessdauer und Flottentemperatur.
b) Sie bestimmen die Risikomanagement-Maßnahmen für ein Gemisch.
c) Sie leiten die Flottensteuerung unter REACH.
2. Welche Kontrollschritte sind bei der Nutzung von Leitsubstanzen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern durchzuführen?
a) Plausibilitätsprüfung der erhaltenen Expositionsszenarien.
b) Prüfung, ob alle Stoffe des Gemisches durch die Risikomanagement-Maßnahmen der Leitsubstanz abgedeckt sind.
c) Prüfung, ob Stoffe mit besonderen Eigenschaften, z. B. sehr niedrigen DNELs, abgedeckt sind.
d) Prüfung, ob die Leitsubstanzen in ausreichenden Mengen auf dem Markt verfügbar sind.
e) Prüfung, ob für die Stoffe Beschränkungen zu beachten sind.
3. Welche Informationen sollte der Formulierer dem Stoffhersteller geben, damit seine Verwendungen bei der Registrierung berücksichtigt werden?
a) Bekannte Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen, die Auswirkungen auf die Expositionshöhe haben.
b) Besondere Anwendungsbedingungen des Gemisches (z. B. Aerosolbildung), die Auswirkungen auf die Expositionshöhe haben.
c) Die genaue Rezeptur des Gemisches.
d) Die Ba...

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