Gerüste müssen unter Berücksichtigung der TRBS 1201 nach der Montage geprüft werden. Die Prüfung und deren Inhalt beschreibt Abschn. 5.2 TRBS 2121 Teil 1.

Die Prüfung erfolgt durch eine dafür befähigte Person. Vor der Benutzung prüft jeder Benutzer das Gerüst auf augenscheinliche Mängel (Benutzerprüfung). Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Unfällen) ist das Gerüst außerordentlich durch eine befähigte Person zu prüfen.

Werden Gerüste von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander genutzt, dann ist die Prüfung durch die befähigte Person wiederholt durchzuführen. Diese Prüfung kann im Bedarfsfall z. B. arbeitstäglich oder nach bestimmten Tätigkeiten durchzuführen sein. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen sind auf der Gerüstfreigabe zu dokumentieren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge