Der Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstreckt sich nicht nur auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen, sondern auch auf die von Gütern, zumindest bei angemessener Installation, Wartung und bestimmungsgemäßem Betrieb. Außerdem ist neben der Sicherheit und entsprechender Maschinenausrüstung mit wirksamen Schutzeinrichtungen, Verkleidungen, Steuerungen und Befehlseinrichtungen sowie Maßnahmen gegen mechanische Gefahren usw. auch dafür Sorge zu tragen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Diese beziehen sich auf Vorgaben für die Wartung und Inspektion von Maschinen, durch die Unfallrisiken und andere Gefährdungen während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine ausgeschlossen werden. Damit werden Produktüberwachung und Marktbeobachtung zu einer wichtigen Aufgabe für den Hersteller.
Das europäische Regelwerk zur Maschinensicherheit hat einen hohen Anspruch, besteht jedoch für die Betroffenen aus einer hochkomplexen und relativ undurchschaubaren Zusammenstellung von EG-Richtlinien und deren nationaler Umsetzungen und Konkretisierungen. Dass die konkreten Regelungsinhalte in europäischen, harmonisierten bzw. auch in nationalen Normen umgesetzt werden, trägt sicherlich auch nicht zur Verbesserung der Überschaubarkeit bei. Umgekehrt können jedoch die Vorteile eines solchen europaweit gültigen Regelwerks nicht hoch genug geschätzt werden, da damit eine einheitliche und verbindliche Basis für die sicherheitstechnische Gestaltung von technischen Arbeitsmitteln existiert, die in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig ist.
Dieser Beitrag beschreibt die aktuellen Anforderungen, die jeder Hersteller von Maschinen erfüllen muss.