Dr. Thomas Wacker, Dipl.-Biol. Bettina Huck
Ein weiteres Kennzeichen von Managementsystemen ist die Untersuchung und Bewertung aller Vorgänge (Prozesse) und Ergebnisse von Prozessen im Unternehmen. Diese Analyse soll die Kernforderung der fortlaufenden Verbesserung ermöglichen, die alle Managementnormen fordern. Nur so kann der PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act) aufrechterhalten werden.
Prüfen (Check) kann in diesem Zusammenhang viele Teilaspekte beinhalten, z. B.:
- Messwerte/Daten erfassen,
- Gefährdungen ermitteln,
- Prüfmittel kontrollieren,
- Statistiken führen,
- Rechtsvorschriften bewerten,
- Vorfalluntersuchungen durchführen,
- Leistungsindikatoren erfassen,
- Kennzahlensystem aufbauen und kontrollieren sowie
- Risiken und Chancen ermitteln.
Alle erfassten Daten müssen beurteilt und bewertet und die Ergebnisse müssen aufgezeichnet werden.
Eine zentrale Rolle in jedem Managementsystem spielen die internen Audits. Dabei werden spezifische Fragestellungen untersucht. Die Referenz, gegen die die Konformität im Audit festgestellt werden soll, sind die sog. Auditkriterien. Dies können u. a. folgende Kriterien sein:
- Grundsätze im Unternehmen,
- Verfahren im Unternehmen,
- Normen/Leitfaden (DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN ISO 45001, OHSAS 18001),
- Gesetze und Bestimmungen,
- interne Anforderungen (z. B. Ziele) an das Managementsystem,
- vertragliche Anforderungen sowie
- Verhaltenskodizes (Branchen).
Die Antworten werden grundsätzlich als Nachweis für die Konformität oder Nichtkonformität aufgezeichnet.
Interne Audits werden in den Unternehmen oft themenspezifisch durchgeführt. Dabei werden z. B. nur umweltrelevante Vorgänge genauer untersucht. Dies ist auch im Arbeitsschutz möglich (z. B. in Form erweiterter Begehungen). Die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung kann man auch im Rahmen der internen Audits planen, durchführen und bei Bedarf wiederholen.
Abb. 2: Ablauf und Aufzeichnungen von Audits
Frage-Antwort-Nachweis (s. Abb. 2 und Tab. 3):
Generell können Audits integriert durchgeführt werden. Bei einem Audit, das die Einhaltung von Vorgaben bei einer bestimmten Tätigkeit zum Thema hat, können z. B. nachfolgende Fragen gestellt werden. Auch bei zufriedenstellender Antwort des Auditierten ist es notwendig, sich zur Kontrolle Nachweise zeigen zu lassen.
Frage |
Antwort |
Nachweis |
- Wird bei Ihnen die Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz regelmäßig durchgeführt?
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[x] Ja [ ] Nein |
- Aufzeichnung der Unterweisung mit Unterschrift des Befragten nachsehen
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- Wurde die Unterweisung zum Thema Umweltschutz durchgeführt?
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[x] Ja [ ] Nein |
- Aufzeichnung der Unterweisung mit Unterschrift des Befragten kontrollieren
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- Werden Fehler protokolliert?
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[x] Ja [ ] Nein |
- Fehlerprotokolle zeigen lassen
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Tab. 3: Beispiele für die Kontrolle der Antwort (Nachweise) eines integrierten Audits an einem Arbeitsplatz
Integration des Arbeitsschutzes in die internen Audits
Bringen Sie Themen aus dem Arbeitsschutz in die Systematik der internen Audits ein. Orientieren Sie sich dabei an der ISO 19011:2000 (Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen).