Schwerbehindertenvertretungen müssen vom Arbeitgeber in allen Belangen beteiligt werden, die Menschen mit Behinderung betreffen. Innerhalb dieses Rahmens haben sie das Recht, an Arbeitsschutzausschusssitzungen teilzunehmen. Dort bringen sie speziell in Fragen der beruflichen Rehabilitation und der Anpassung von Arbeitsplätzen für leistungsgewandelte Beschäftigte ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein.

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