Wenn im Unternehmen eine konkrete Arbeitsschutzfrage zur Klärung ansteht, wird eine konkrete Antwort gesucht. Das gelingt umso besser, je zielgerichteter die Fachexperten eingebunden werden können.

 
Praxis-Beispiel

BEM-Gespräche

Wer nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit in das Unternehmen zurückkehrt, hat die Möglichkeit am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX teilzunehmen und dabei mit dem Arbeitgeber zu ermitteln und zu klären, wie Arbeitsbedingungen verändert werden können, um die Arbeitsfähigkeit bestmöglich zu fördern und zu erhalten.

Dabei geht es um gesundheitliche Fragen, die jedoch nicht immer rein medizinischer Natur sind. Zum Beispiel: Wie muss eine Bedieneinheit gestaltet sein, damit Beschäftigte mit eingeschränkter Kraft sie nutzen können? Oder: Wie können Hilfsmittel für den privaten Lebensbereich beantragt werden, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz für jemanden zu erleichtern? Welche Belastungen sollten vermieden werden, um einer Beschäftigten mit einer spezifischen psychischen Einschränkung entgegenzukommen?

Für einen erfolgreichen BEM-Prozess ist es besonders wichtig, nicht einfach formal die üblichen Funktionsträger damit zu betrauen. Vielmehr geht es darum, kompetente BEM-Beauftragte einzusetzen, die die erforderlichen Fachrichtungen und Funktionen identifizieren und koordinieren, die im jeweiligen Einzelfall tatsächlich gefragt sind.

 
Praxis-Beispiel

Schimmel in Arbeitsräumen

Schimmelsporen können allergische Reaktionen der Atemwege auslösen, was zweifellos einen medizinischen Sachverhalt darstellt. Daher wird oft ein Arbeitsmediziner hinzugezogen, wenn ein Schimmelproblem vermutet wird.

Um das Problem jedoch sofort und effektiv anzugehen, muss zunächst die technische Seite betrachtet werden. Es geht darum festzustellen, ob tatsächlich ein Schimmelbefall aufgetreten ist und wenn ja, warum, und wie er zukünftig vermieden werden kann. Dabei spielen bau- und betriebstechnische Aspekte eine entscheidende Rolle, wie z. B. Lüftung, Heizung, Isolation und Abdichtung.

Daher ist es wichtig, dass bei solchen Fragestellungen medizinische und technische Arbeitsschutzberater gemeinsam und nicht nebeneinander her arbeiten und beraten.

 
Praxis-Beispiel

Suchterkrankungen

Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit ist in erster Linie eine medizinische Diagnose, die zweifellos die Expertise eines Arztes erfordert, i. d. R. den behandelnden Arzt des Betroffenen. Aus betrieblicher Sicht zeigt sich eine Suchterkrankung jedoch oft zunächst durch unklare Verhaltensänderungen, die von Kollegen und Vorgesetzten als störend oder problematisch wahrgenommen werden, jedoch nicht einordnet werden können.

Da Betroffene in diesem Stadium meist keine ärztliche Hilfe suchen, kann ein Betriebsarzt zunächst nicht weiterhelfen. In einem ersten Schritt können jedoch Psychologen oder Sozialberater Führungskräfte aufklären und in ihren Bemühungen unterstützen, Betroffene anzusprechen und problematisches Verhalten angemessen zu adressieren. So kann eine Suchterkrankung frühzeitig erkannt und behandelt werden, die unbeachtet oft über Jahre hinweg sowohl dem Unternehmen als auch dem Betroffenen und seinem privaten Umfeld erheblichen Schaden zufügen kann.

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