Eckpunktepapier zur Rehabilitation bei Post-COVID
Post-COVID-Syndrom
Nach einer Erkrankung an COVID-19 können Beschwerden wie Erschöpfung, Müdigkeit, mangelnde Belastbarkeit und Konzentrationsprobleme auftreten. Halten diese Beschwerden an, kann ein so genanntes Post-COVID-Syndrom vorliegen. Die Frage, wie den Betroffenen geholfen werden kann, beschäftigt auch die Politik. So stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Juli 2023 Pläne für ein Versorgungsforschungsprogramm vor, mit dem insbesondere Modellprojekte gefördert und evaluiert werden.
„Post-COVID ist eine Folge der Pandemie, die uns nach wie vor beschäftigt“, sagt die für Rehabilitation zuständige Direktorin der DRV, Brigitte Gross. Eine Reha sollte immer dann eingeleitet werden, wenn Beeinträchtigungen nach einer Corona-Infektion nicht nur vorübergehend seien, sondern drohten, das Leben und die berufliche Tätigkeit der Betroffenen dauerhaft einzuschränken. „Wir haben daher schon früh in der Pandemie Programme gestartet, um den Betroffenen zu helfen, aber auch, um mehr über die Krankheit und Behandlungsmöglichkeiten zu erfahren“, sagt die stv. Hauptgeschäftsführerin der DGUV, Dr. Edlyn Höller. Ein Beispiel seien der Post-COVID-Check und die Post-COVID-Reha, die über die BG Kliniken Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung angeboten würden. „Allein aus diesen Programmen liegen Erfahrungen mit über 100.000 Fällen vor, die in unser Eckpunktepapier eingeflossen sind.“
Ziel der Eckpunkte
DRV und DGUV wollen Reha-Einrichtungen dabei unterstützen, entsprechende Angebote für ihre Versicherten zu gestalten. „Aber auch für Betroffene und ihre Ärzte ist das Papier eine Hilfe. Sie finden darin Orientierung für die Auswahl geeigneter Angebote“, so Gross. „Die Eckpunkte ergänzen damit die bestehenden medizinischen Leitlinien.“ Da bislang keine ursächliche Behandlung zur Verfügung stehe, beschränkten sich die Eckpunkte auf die symptomatische Behandlung, so Höller. „Gerade deshalb ist uns wichtig zu betonen: Mit der richtigen Reha kann es gelingen, sich besser zu fühlen, Beschwerden zu lindern und Kraft zu gewinnen, damit man wieder arbeiten und Freude am Leben haben kann.“ Das zeigten inzwischen auch verschiedene Untersuchungen.
Die Eckpunkte zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom beschreiben Anforderungen, die von der Anamnese und Eingangsuntersuchungen bis zur Therapie reichen. Ein Hauptproblem der Betroffenen sind dabei die Beeinträchtigungen ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die sog. „Fatigue“. In vielen Fällen ist das Beschwerdebild komplex und nicht nur auf ein Organsystem beschränkt. „Aus unserer Sicht ist daher Interdisziplinarität für eine erfolgreiche Behandlung besonders wichtig,“ sagt Gross.
Die speziellen Anforderungen an die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID beinhaltet neben einer sehr intensiven interdisziplinären Behandlungsstrategie unter Umständen auch eine längere Behandlungsdauer: Eine Analyse aus dem Jahr 2021 zeigt, dass in den somatischen Abteilungen rund 50 Prozent der Betroffenen über die reguläre Bewilligungsdauer hinaus in den Einrichtungen verbleiben.
Prof. Dr. Anke Steinmetz, DGUV-Stiftungsprofessorin an der Universität Greifswald und Mitverfasserin des Eckpunktepapiers betont: „Für den Erfolg einer stationären Reha ist zudem wichtig, dass sie jeweils an die Bedarfe und Möglichkeiten der einzelnen Betroffenen angepasst ist. Belastungen müssen im richtigen Tempo gesteigert werden.“ Das „Pacing“, also die Beachtung der individuellen Belastungsgrenzen einer Patientin oder eines Patienten, helfe, Rückschläge zu vermeiden und Therapieerfolge zu sichern. „Günstig ist es, den persönlichen Mittelweg zwischen zu viel Schonung und Selbstüberforderung zu finden“, empfiehlt auch Professor Volker Köllner, Ärztlicher Direktor Rehazentrums Seehof der Deutschen Rentenversicherung Bund in Teltow.
Das Papier kann hier heruntergeladen werden.
Wichtig für die betriebliche Praxis
Post-Covid kann zu lang anhalten Erkrankungen führen, aber auch zu häufigeren kurzen Ausfällen. Sie sind damit im Betrieb ein Thema für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM, z.B. hier). Das nun vorgestellte Eckpunktepapier kann im Rahmen eines solchen Verfahrens ein wertvoller Helfer sein.
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