Warum ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement notwendig?
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wird das Ziel verfolgt, im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten Menschen gesund und arbeitsfähig zu halten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement für alle Mitarbeiter
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt nicht nur für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, sondern für alle Mitarbeiter eines Betriebs. Und es gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Ob die Arbeitsunfähigkeit mit der ausgeübten Tätigkeit zusammenhängt, spielt keine Rolle, d. h., auch nach einer Sportverletzung, die sich der Beschäftigte in seiner Freizeit zugezogen hat, greift das Betriebliche Eingliederungsmanagement.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Verfahren
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß SGB IX ist ein spezielles Verfahren, mit dem die Ziele der Prävention wirksam gefördert werden sollen. Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement werden alle Maßnahmen eingesetzt, die geeignet sind, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und den Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung möglichst dauerhaft auf einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
Bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements geht es um eine für die Beteiligten verbindliche Vorgehensweise, die sich an den betrieblichen Gegebenheiten orientiert und die dann auf den Einzelfall angewendet wird. Das Konzept für ein BEM sieht i. d. R. in einem Großunternehmen anders aus als in einem mittelständischen Betrieb oder in einer kleinen Handwerksfirma. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten eine individuelle Lösung zu finden. Krankenrückkehrgespräche allein erfüllen die Anforderungen eines BEM nicht.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem integriert werden bzw. Teil eines integrierten Managementsystems sein, das Qualität, Umwelt, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit umfasst. Synergieeffekte aus einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) sollten genutzt werden.
Praxis-Tipp: Beauftragter für Betriebliches Eingliederungsmanagement
In der Praxis hat es sich bewährt einen BEM-Beauftragten (z. B. einen Disability Manager) zu benennen, der die Aktivitäten steuert und Ansprechpartner für die Rehabilitationsträger (Unfallversicherungsträger, Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) ist.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: 5 Schritte
- Systematisches Ermitteln von Problemen ("Frühwarnsystem"), z. B. Gründe für Arbeitsunfähigkeit, Krankenstand;
- Einsatz von Instrumenten zum Erfassen und Spezifizieren, z. B. regelmäßiges Erfassen und Analysieren der relevanten Daten;
- Aufbau eines Integrationsteams im Unternehmen als Schaltstelle für Verarbeitung, Entscheidung und Umsetzung;
- Maßnahmen einleiten und durchführen;
- Dokumentieren.
Betriebliches Eingliederungsmanagement unbedingt dokumentieren!
Die Dokumentation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ermöglicht den Nachweis gegenüber Behörden und für den Fall eines Rechtsstreits. Es empfiehlt sich daher auch zu dokumentieren, wenn der Beschäftigte ein BEM ablehnt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Nutzen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das Betriebliche Eingliederungsmanagement genutzt werden.
Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch:
- Erfahrung, Kompetenz und Know-how,
- Investitionen in Aus- und Weiterbildung,
- evtl. Aufträge und Kunden.
Zusätzlich entstehen Kosten für:
- Entgeltfortzahlung während der Fehlzeiten,
- Überbrückung durch Überstunden oder Aushilfen,
- Einarbeitung und Anleitung von Aushilfen,
- Suche nach adäquatem dauerhaftem Ersatz,
- Vorstellungsgespräche, Entscheidungsfindung,
- Ausbildung und Einarbeitung der neuen Kraft,
- zusätzliche Personalverwaltung.
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft, Kosten zu senken. Fehlzeiten können verringert und eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden. Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit dem Unternehmen und sind motiviert. Das Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber wirkt nach innen und außen. Für die Einführung eines BEM können Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger bzw. dem Integrationsamt (für schwerbehinderte Beschäftigte) eine Prämie oder einen Bonus erhalten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Chancen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben durch Betriebliches Eingliederungsmanagement die Chance,
- ihre Erwerbsfähigkeit und ihre Beschäftigung zu erhalten,
- weiter am Arbeitsleben teilzuhaben,
- ihren Lebensunterhalt weiter durch Arbeit zu sichern,
- auch künftig berufliches Know-how anzuwenden und neues zu erwerben,
- bei länger andauernden gesundheitlichen Problemen betreut zu werden,
- den Arbeitsplatz und die Arbeitsinhalte an mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen anpassen zu lassen,
- attraktiv für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu bleiben, auf dem ältere Arbeitnehmer immer stärker nachgefragt werden und Frühverrentung immer weniger möglich sein wird.
Volkswirtschaftlicher Nutzen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Volkswirtschaftlicher Nutzen durch eine früh einsetzende Rehabilitation: Wenn gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer bis zum regulären Rentenalter im Erwerbsleben bleiben können, anstatt mit durchschnittlich 50 Jahren verrentet zu werden, so sind sie nicht auf Unterstützungsleistungen angewiesen. Im Gegenteil: Sie zahlen weitere 15 Jahre in die Sozialsysteme ein.
Durch den demografischen Wandel wird sich die Zahl der Erwerbspersonen vom Jahr 2000 bis 2040 um rund ein Viertel reduzieren. Das bedeutet, dass die Erwerbsbevölkerung spürbar älter wird.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: FAQ
1) Wer ist am BEM beteiligt?
Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Bedarf den Betriebsarzt ein. Mit diesen Partnern klärt der Arbeitgeber, mit welchen Hilfen eine schnelle Rückkehr in den Betrieb möglich ist.
An externen Partnern kann der Arbeitgeber die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften, die Krankenkassen, den Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit und bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst hinzuziehen. Je nach Bedarf kann auch eine der gemeinsamen Servicestellen (s. Reha-Servicestellen) eingeschaltet werden, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten existieren. Sie stehen jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation als Anlaufstelle zur Verfügung.
2) Muss auch für Aushilfskräfte ein BEM durchgeführt werden?
BEM muss grundsätzlich für alle Beschäftigten durchgeführt werden, also für Angestellte, außertariflich Angestellte, Beamte, befristet Beschäftigte, Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten sowie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Nur bei Kündigung innerhalb der Probezeit muss der Arbeitgeber kein BEM anbieten.
3) Lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Vom BEM profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber. Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Mitarbeiter stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar. Sie erzielen bessere Arbeitsergebnisse und steigern damit den Unternehmenserfolg.
Durch das BEM werden auf Dauer längere Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vermieden und die damit verbundenen Kosten verringert. Zudem bleiben dem Unternehmen das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Mitarbeiters erhalten.
4) Wie kann die Rentenversicherung den Arbeitgeber unterstützen?
Die Deutsche Rentenversicherung unterhält bundesweit ein dichtes Netz von Fachberatern für Rehabilitation, gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation und Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort erhalten Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte rund um die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Einführung und/oder Durchführung eines BEM. Eine Förderung durch Prämien und Boni ist möglich.
5) Was bedeutet "Disability Management"?
Der Gesetzgeber hat zwar festgelegt, dass Betriebe ein Eingliederungsmanagement aufbauen müssen, macht jedoch keine Aussagen darüber, wie dies aussehen soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Initiative ergriffen und das international anerkannte und standardisierte "Disability Management" in Deutschland eingeführt. Sie bildet mit weiteren Partnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Inzwischen gibt es rund 500 sog. "Certified Disability Management Professionals" (CDMP) – meist Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte von Unternehmen, Experten von Versicherungen sowie Ärzte und Therapeuten, die die Weiterbildung absolviert und die Zusatzqualifikation erhalten haben.
Unternehmen können sich auditieren lassen, z. B. durch das Institut für Qualität in Prävention und Rehabilitation. Die DGUV verfügt über die Rechte zur Zertifizierung im „Consensus Based Disability Management Audit“ (CBDMA).
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