Überblick

Betriebsbedingte Ressourcenverluste, wie der Ausfall von Beschäftigten aufgrund von arbeitsbedingten Beeinträchtigungen, verlagern sich zunehmend in vielen Branchen hin zu latenten physischen und psychischen Gesundheitsbelastungen. Diese werden beispielsweise durch intensive Bildschirmarbeit oder mental herausfordernde Arbeitsbedingungen verursacht. Um unter diesen Umständen gute und motivierende Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, braucht ein Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Dieses wird durch Fachexperten unterschiedlicher Disziplinen entwickelt und gestaltet, die in der Arbeitsschutzberatung zusammenwirken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Beratung des Arbeitgebers durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist gesetzlich geregelt: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

§ 1 ASiG "Grundsatz"

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

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