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Interne Audits im Arbeitsschutz / 2.3 Auditformen

Dr. Albert Ritter
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Die im Arbeitsschutzmanagement eingesetzten Audits unterscheiden sich dadurch, wer sie durchführt und welche Sachverhalte sie betrachten. Daraus ergibt sich eine Unterscheidung zwischen internen und externen Audits sowie zwischen System- und Complianceaudits. Die größte Bedeutung besitzen interne Audits, die aus einem System- und einem Complianceaudit bestehen.

 
Achtung

Forderung der AMS-Konzepte beachten

Im Gegensatz zu SCC und SCP fordern die DIN ISO 45.001:2018 sowie der Nationale Leitfaden für AMS (er empiehlt) sowohl ein System- als auch ein Complianceaudit.

Interne Audits (First-Party-Audits)

Interne Audits führen die Unternehmen freiwillig mit eigenen Mitarbeitern durch, die eine Auditorenausbildung haben. Sie dienen internen Zwecken, vor allem der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzstandards und des Arbeitsschutz-Managementsystems. Solche Audits werden auch selbst geplant und organisiert; die Vorgehensweise wird in einem dokumentierten Verfahren (z. B. einer Verfahrensbeschreibung Interne Audits) festgelegt. Die allgemeine Forderung, dass bei einem Audit die Auditoren unabhängig vom auditierten Unternehmen oder zumindest vom zu auditierenden Bereich sein sollten, lässt sich bei internen Audits nur bedingt erfüllen. Teilweise lässt sich das kompensieren, indem ein Berater hinzugezogen wird, der das Auditteam unterstützt.

Externe Audits (Second-Party-Audits)

Markantestes Kennzeichen solcher Audits ist, dass sie von unternehmensexternen Auditoren durchgeführt werden. Die Anlässe für externe Audits sind unterschiedlich. Beispiele:

  • die Unternehmensleitung möchte eine unabhängige Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutzstandards und des Arbeitsschutz-Managementsystems; in diesem Fall beauftragt sie beispielsweise ein Beratungsunternehmen, ein exter...

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