Der Erfolg von Audits hängt entscheidend vom Vorgehen und Verhalten der Auditoren ab. Oberlehrerhaftes Verhalten, Rechthaberei und arrogantes Auftreten führt sehr schnell zu Widerständen. Kumpelhaftes Verhalten, oberflächliches Fragen und Beschönigen sowie erkennbare fachliche Defizite führen leicht dazu, dass das Audit nicht ernst genommen wird. Deshalb sollten Audits grundsätzlich nur von qualifizierten Personen (Auditoren) durchgeführt werden. Neben den fachlichen Kenntnissen und den sozialen und methodischen Fähigkeiten der Auditoren ist deren Verständnis vom Auditieren genauso wichtig. Zu den Anforderungen an Auditoren siehe auch DIN EN ISO 190011, Kap. 7.2 und 7.3.

 
Praxis-Tipp

Auditorenteam

Für interne Audits im Arbeitsschutz bieten sich kleine Auditorenteams (ca. 3 Auditoren) mit unterschiedlichen Qualifikationen an.

  • Stellen Sie in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten ein Auditorenteam zusammen, z. B. Sicherheitsfachkraft, AMS-Beauftragter sowie ggf. der Assistent der Geschäftsführung oder Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt und QM-Auditor. In Kleinbetrieben könnte das Auditorenteam aus der Sicherheitsfachkraft und dem QM-Auditor bestehen, oder der Sicherheitsfachkraft, die eine Auditorenausbildung hat, und einem Sicherheitsbeauftragten.
  • Zumindest einer der Auditoren sollte über Erfahrungen mit Audits verfügen. Dieser weist dann vor dem Audit die anderen Auditoren ein und leitet das Audit. Für die Einweisung können Sie die Verhaltenshinweise für interne Auditoren verwenden.
  • Eine Ausbildung zum Auditor für interne Audits im Arbeitsschutz bieten u. a. einige Berufsgenossenschaften an. Tipp: Wenn Ihre Berufsgenossenschaft eine solche Ausbildung nicht selbst anbietet, können Sie auch ein Seminar einer anderen BG besuchen; stimmen Sie dies zuvor mit Ihrer BG ab.

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