Überblick

Die Berufsbezeichnung des bisherigen Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 151 vom 19.06.2023 in Kunststoff- und Kautschuktechnologen bzw. Kunststoff- und Kautschuktechnologin geändert. Diese Kunststoff-Formgeber verarbeiten Massen aus Kunststoffen in Form von Pulvern, Granulaten, Lösungen, Dispersionen bzw. aus Kautschuken in Form von Platten, Pellets, Ballen u. a. im Urformverfahren in einem oder mehreren Arbeitsgängen zu Halbzeugen oder Fertigteilen (Rohre, Behälter, Verpackungsmaterial, Isolierzubehör, Spielzeuge usw.). Kunststoffe sind makromolekulare Werkstoffe (Polymere), die tierischer oder pflanzlicher Herkunft sein können bzw. synthetisch hergestellt werden. Ungesättigte Monomere werden demzufolge durch Polymerisation zu gesättigten Polymeren (z. B. entsteht Polystyrol aus Styrol). Naturkautschuk wurde ursprünglich aus Isopren (ungesättigter Kohlenwasserstoff) und Latex, dem Milchsaft des Kautschukbaumes hergestellt. Heute werden mittels petrochemischer Verfahren synthetische Kautschuke auf Braunkohle-Basis hergestellt, die 60 % des weltweiten Bedarfs abdecken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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