Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Alles, was dazu beiträgt, dass beim Ein- und Auslagern möglichst wenig von Hand bewegt werden muss, erleichtert nicht nur die betrieblichen Abläufe, sondern vermindert auch die körperlichen Belastungen. Betriebsorganisation und Gesundheitsschutz gehen damit ein Stück weit Hand in Hand. Allerdings kommt es gerade in kleineren Lagern oft vor, dass Lager- und Transportprozesse nicht bis zu Ende durchdacht und strukturiert werden. Dabei sind positive Veränderungen oft schon mit geringen Investitionen zu haben.
4.1 Wichtig für die Sicherheit
- Lager und Lagerflächen gründlich strukturieren: Nur wenn ein geeigneter Platz dafür vorhanden ist, kann ein Gut sicher und effizient gelagert werden.
Lagerräume effektiv ausnutzen
Schränke, Regale, Haken, Boxen, Bodenflächen: Bei guter Planung lässt sich der zur Verfügung stehende Lagerraum optimal ausnutzen. Das steigert Effektivität und Arbeitszufriedenheit und senkt die Unfallgefahr.
- Ausreichend Verkehrs-, Bewegungs- und Arbeitsflächen: Lagerplätze für schwerere Güter sollten mit Wagen/Karren anfahrbar sein und es sollte ausreichend Platz zum Ab- und Umladen sein – eine Bedingung für rückenschonendes Arbeiten. In Lagern mit kleineren Gütern (z. B. Aktenlagern) ist es wichtig, an passender Stelle und rückenfreundlicher Höhe ausreichend Flächen zum Ablegen und Sortieren freizuhalten, damit das nicht gebückt vor dem Regal erfolgen muss.
- Geeignete Hilfsmittel und Transportwege auswählen: Der manuelle Transport schwerer Güter (z. B. Papier und Getränkekästen) sollte so organisiert werden, dass die Güter möglichst lange auf einem Wagen, einer Karre usw. bleiben können. Beim Transport über mehrere Geschosse müssen z. B. die Wagen auf Treppen bzw. Aufzüge angepasst sein. Evtl. kann auch gleich auf Wagen gelagert werden. Außerdem erleichtern Handhabungshilfen, wie Tragegriffe und -klauen oder Gurte, ganz erheblich das Anfassen und tragen so unmittelbar zum rückenfreundlichen Arbeiten bei.
Hilfsmittel für den manuellen Transport
- Stechkarren oder Sackkarren dienen dem Transport von größeren Stückgütern: Kästen, Behältern, Säcken usw. Sie sind vielfältig einsetzbar, können abhängig von der Bauart auch über Stufen bewegt werden und sollten in keinem Betrieb fehlen.
- Rollbretter sind preiswerte und platzsparende Hilfsmittel für große Güter, z. B. auch für Möbel. Zum Auf- und Abladen muss das Transportgut meist nur angekippt werden und kann dann auch auf engem Raum rückenschonend manövriert werden.
- Schub- oder Schiebkarren sind i. d. R. einrädrige Transportmittel für loses Schüttgut.
- Plattform- oder Tischwagen sind für alle Arten größerer Stückgüter geeignet, die aber zum Auf- und Abladen angehoben werden müssen. Tischwagen sind auch als mobile Arbeitsflächen einzusetzen.
- Hubwagen sind Flurförderzeuge mit meist gabelförmigen Aufnahmeplattformen und Deichsel. Damit werden Paletten oder Behälter transportiert, die mittels eines hydraulischen Hubzylinders vom Boden abgehoben, allerdings nicht hochgehoben werden können (Abb. 6).
Abb. 6: Handhubwagen
- Mitgängergeführte kraftbetriebene Flurförderzeuge (Handstapler, oft als "Ameise" bezeichnet) haben einen elektrischen Antrieb für Fahrt und Heben (Abb. 7). Weil sie bis zu mehreren Metern heben können, sind die Gefahren ähnlich wie bei Aufsitz-Gabelstaplern: Umkippen bei zu schneller Fahrt oder in engen Kurven mit angehobener Last, Absturz von Lasten usw. Entsprechend umsichtig müssen sie eingesetzt werden. Fahrer müssen eingewiesen und unterwiesen sein; eine mehrtägige Ausbildung nach DGUV-G 308-001 wie bei Aufsitzstaplern ist aber nicht erforderlich.
Abb. 7: Mitgängergeführtes kraftbetriebenes Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung (Foto SAMAG)
- Geeignete Leitern einsetzen: Wenn an Regalen Leitern zum Ein- und Auslagern eingesetzt werden müssen, sollten sie genau auf den Einsatzzweck abgestimmt sein. Einhängeleitern sind Zubehör des Regals und sollten nicht vertauscht werden. Einzelne Leitern gibt es bei Bedarf mit Haltebügeln, Standplattformen und Ablagen zum Kommissionieren.
- Prüfungen: Alle Transporthilfsmittel müssen nach Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden. Bei kraftbetriebenen Flurförderzeugen sollte der Bediener täglich vor Benutzung auf die wichtigsten Funktionen testen, außerdem ist nach § 37 DGUV-V 68 jährlich eine Sachkundigenprüfung vorgeschrieben (Prüfbuch!).
4.2 Lastenhandhabungsverordnung
§ 2 LasthandhabV verlangt, dass "der Arbeitgeber … geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen [hat], um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden."
Manuelle Handhabung i. S. dieser Verordnung ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, u. a. das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last.
Inwieweit die Handhabung von Lasten zumutbar ist bzw. ab wann sie eine Gefährdung darstellt, ...