• Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung in Verbindung mit einer Begehung der Betriebsstätten (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt),
  • sowie Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen,
  • aktive Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen,
  • Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens,
  • Unterweisung der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln,
  • Beratung bei der Planung, Errichtung und Unterhaltung der Betriebsstätten (z. B. Anforderungen an Sozialräume),
  • Beratung zu Problemen des Brandschutzes,
  • Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters,
  • Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA),
  • Hilfestellung bei der Ersatzstoffsuche,
  • Beratung zur Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. bei der Pflanzenschutzmittellagerung bzw. bei Betriebstankstellen),
  • Beratung beim Transport von Gefahrgütern im öffentlichen Straßenverkehr,
  • Hilfestellung bei Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems in Verbindung mit dem Qualitäts- und Umweltmanagementsystem,
  • Beratung bei der Erstellung baustellenspezifischer Dokumentationen,
  • mindestens einmal jährliche Unterweisung der Beschäftigten anhand erarbeiteter relevanter Betriebsanweisungen.

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