- Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung in Verbindung mit einer Begehung der Betriebsstätten (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt),
- sowie Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen,
- aktive Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen,
- Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens,
- Unterweisung der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten,
- Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln,
- Beratung bei der Planung, Errichtung und Unterhaltung der Betriebsstätten (z. B. Anforderungen an Sozialräume),
- Beratung zu Problemen des Brandschutzes,
- Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters,
- Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA),
- Hilfestellung bei der Ersatzstoffsuche,
- Beratung zur Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. bei der Pflanzenschutzmittellagerung bzw. bei Betriebstankstellen),
- Beratung beim Transport von Gefahrgütern im öffentlichen Straßenverkehr,
- Hilfestellung bei Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems in Verbindung mit dem Qualitäts- und Umweltmanagementsystem,
- Beratung bei der Erstellung baustellenspezifischer Dokumentationen,
- mindestens einmal jährliche Unterweisung der Beschäftigten anhand erarbeiteter relevanter Betriebsanweisungen.
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