Bei der Überlegung, ob bzw. wie LOTO im Unternehmen eingeführt wird, sollte zunächst ein Blick in die Gefährdungsbeurteilung geworfen werden. Ggf. sollte diese – vor dem Hintergrund der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und der damit verbundenen Gefährdungen für das Personal – überarbeitet und ergänzt werden. Da die Vorgehensweise beim LOTO i. d. R. überaus detailliert erfolgt, wird in den meisten Fällen ein separates Dokument erstellt. In der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz wird dann einfach auf das LOTO-Dokument hingewiesen.

Sofern im Rahmen der Instandhaltung an einer Anlage die möglichen Gefahren erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet wurden, kann detailliert mit der praktischen Umsetzung begonnen werden. So wird dann genau festgelegt, an welcher Maschine bei welcher Tätigkeit mit welchem Bauteil von LOTO der Hauptschalter oder ein Handrad gesichert wird. Das kann dazu führen, dass für die Beschäftigten, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, eine Verfahrensanweisung erstellt wird. Nach der Lieferung der Systeme erfolgt die Übergabe an die entsprechenden Mitarbeiter, die natürlich hierin unterwiesen werden müssen. Im Rahmen der erneuten Aktualisierung des LOTO-Dokumentes (bzw. der Gefährdungsbeurteilung, sofern kein separates Dokument erstellt wird) werden die einzelnen Schutzmaßnahmen, also die LOTO-Systeme, auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Es gibt kein exakt festgelegtes Verfahren zur Einführung von LOTO. Folgende Schritte sind hierzu jedoch möglich:

3.1 Zielsetzung

Bei der Durchführung bestimmter Tätigkeiten (z. B. Instandhaltungsarbeiten) an Maschinen müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, um ein frühzeitiges In-Betrieb-Nehmen oder das Freisetzen gespeicherter Energie zu verhindern. Sämtliche Energiequellen müssen isoliert und außer Betrieb gesetzt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Hierfür werden besondere Verriegelungsvorrichtungen (Lockout) und Warnhinweise (Tagout) verwendet, um die Energiequelle einerseits zu verriegeln und andererseits Mitarbeiter davor zu warnen, die Anlage oder Maschine in Betrieb zu nehmen. Jeder Mitarbeiter, der an der Maschine arbeitet, muss vorher eigene Lockout- und Tagout-Komponenten einsetzen.

3.2 Auflistung der Maschinen und Festlegen der Tätigkeiten

Die Mitarbeiter müssen konkrete und genaue schriftliche Anweisungen erhalten, bei welchen Maschinen oder Anlagen bzw. Teilen von Anlagen und welchen Tätigkeiten das LOTO-Verfahren durchgeführt werden muss. Die Unterlagen müssen ebenfalls genaue Informationen hinsichtlich der Energiequellen (Art und Größe), die möglichen Gefahren und die Methoden oder Mittel zur Kontrolle der Energie beinhalten. Energiekontrollpunkte (z. B. Schalter, Sicherungen, Ventile) müssen identifiziert und deutlich gekennzeichnet werden, um eine Verwechslung auszuschließen. Es muss genau beschrieben werden, bei welcher Maschine an welcher Stelle die Energiequelle abgeschaltet und verriegelt werden muss. Die Dokumentation beinhaltet auch detaillierte Informationen zu den entsprechenden Tätigkeiten, bei denen das LOTO-Verfahren angewandt wird. Es muss den Unterlagen genau entnommen werden können, bei welchen Arbeiten welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Hierbei kann es sich z. B. um Installationsarbeiten, bestimmte Reparaturen, Wartungstätigkeit, Reinigungsarbeiten, Testläufe, Positionierungen (bestimmter Anlagenteile), Inspektionen oder das Überholen von Maschinen oder Anlagen handeln.

Es erscheint durchaus sinnvoll, wenn aufgrund der deutlichen Darstellung Fotos oder Pläne (z. B. ein Isolations- oder Trennstellenplan) der einzelnen Energiequellen in verriegelter Position einschließlich der verwendeten Lockout-Verriegelung in die Unterlagen übernommen werden. Die schriftlichen Anweisungen für die Beschäftigten können als Verfahrensanweisung oder auch in Form einer Checkliste erstellt werden.

Die Auflistung der Maschinen und Anlagen ist regelmäßig zu überprüfen und im Bedarfsfall zu aktualisieren. Neue Maschinen oder Anlagen, andere Stoffe oder neue Erkenntnisse (z. B. Beinaheunfälle) können dazu führen, dass die Aufstellung ergänzt werden muss.

3.3 Festlegen und Ausstatten der Mitarbeiter

Der Mitarbeiterkreis, der die Arbeiten durchführt, bei denen LOTO zur Anwendung kommt (i. d. R. Instandhaltung), ist genau festzulegen. Ausschließlich durch diese Personen darf das LOTO-System praktisch angewendet werden. Alle anderen Personen dürfen in diese Prozesse nicht eingreifen.

Nachdem die Mitarbeiter bestimmt wurden, die Tätigkeiten ausführen, bei denen LOTO zum Einsatz kommt, wird der Mitarbeiterkreis mit den Komponenten des LOTO-Systems ausgestattet. Es ist hierbei durchaus sinnvoll, wenn einem Mitarbeiter beispielsweise eine bestimmte Farbe zugeordnet wird. Möglich wäre auch eine Beschriftung der Komponenten oder eine andere Kennzeichnung, die dem jeweiligen Mitarbeiter gut zuzuordnen ist.

In jedem Fall ist sicherzustellen, dass genau die Elemente angeschafft werden, mit denen eine sichere Verriegelung und eindeutige Kennzeichnung durchgeführt werden kann. Die Praktikabilität und einwandfreie Funktionsweise...

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