Mehrzweckleitern mit Verlängerungsschenkeln, fälschlicherweise gern auch als "Teleskopleiter" bezeichnet, vereinigen die Vorteile der höhenverstellbaren Stehleiter mit der Möglichkeit, auch in der Anlegeposition einsetzbar zu sein. Die Leiter besteht aus 2 Leiterschenkeln, die mit 2 selbsttätig einrastenden Gelenken verbunden sind (Oberleiter). Über jedem Leiterschenkel ist durch Verwendung offener Profile ein Verlängerungsschenkel (Unterleiter) geführt, der sich über spezielle Sperrvorrichtungen (Zugzapfen) in Sprossenabständen verschieben lässt (s. Abb. 3). Im Gegensatz zur Oberleiter, die aus parallelen Holmen gebildet wird, sind die Unterleitern konisch ausgeführt und damit am unteren Ende deutlich breiter, als die Oberleiter. Im Unterschied zu Schiebeleitern umfasst der Verlängerungsschenkelholm den Holm der Oberleiter.

Abb. 3: Höhenverstellbare Mehrzweckleiter mit Gelenken

Beide Verlängerungsschenkel sind abnehmbar, damit die Holme zur Sicherstellung des einwandfreien Verschiebens gereinigt werden können. In der Stehleiterposition darf die Leiter jedoch nicht ohne Verlängerungsschenkel verwendet werden, da die erforderliche Standsicherheit nur über diese gebildet wird.

Liegen beim Einsatz als Anlegeleiter begrenzte Platzverhältnisse an der Anlegestelle vor, darf der obere Verlängerungsschenkel auch abgenommen werden. Gegenüber konventionellen Anlegeleitern weist die nur mit dem unteren Verlängerungsschenkel benutzte Leiter eine deutlich größere seitliche Standsicherheit auf.

Entsprechend seines Einsatzes in rauen handwerklichen Bereichen ist dieser Leitertyp sehr robust ausgeführt ("Industriequalität") und aufgrund der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten – trotz des vergleichbar hohen Gewichts – sehr empfehlenswert.

 
Achtung

Mindeststandbreite beachten

Bei Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil, das länger als 3 Meter ist, darf das Schiebeleiterteil nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neue Anforderung an die Mindeststandbreite erfüllt.

In der Praxis besteht die Gefahr, dass die Extra-Traverse als zusätzliche Standfläche benutzt wird, dies kann Unfälle begünstigen. Die überarbeitete Norm weist auf derartige Gebrauchsrisiken hin und empfiehlt, dass das aufsetzbare Teil der Leiter dann nicht trennbar sein sollte (EN 131-1).

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