1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 95 am 1. Januar 1991 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1982 (GVOBl. Schl.-H. S. 41)[1] zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), außer Kraft. 3§ 95 tritt am 1. April 1991 in Kraft.
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