Ein Motorsägeneinsatz an Bäumen in Kombination mit der Seilklettertechnik darf nur dort erfolgen, wo Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Arbeitskörbe und -plattformen nicht eingesetzt werden können. Dafür ist jedoch eine spezielle, weiterführende Ausbildung notwendig (Lehrgang Seilklettertechnik). Darüber hinaus ist der Nachweis der Eignung/Tauglichkeit für die Durchführung gefährlicher Baumarbeiten durch einen Arbeits-/Betriebsmediziner notwendig, der alle 2 Jahre aktualisiert wird. Jeder Anwender der Seilklettertechnik muss eine aktuelle Ausbildung als Ersthelfer nachweisen .

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?