Muss der Arbeitgeber – z. B. im Rahmen einer pandemischen Krise – wesentliche Teile seines Unternehmens durch mobile Arbeit abdecken, kann das Durchführen von Unterweisungen über elektronische Kommunikationsmittel notwendig sein. Es soll jedoch "eine Verständnisprüfung zwischen den Beschäftigten und dem Unterweisenden" erfolgen und Rückfragen müssen möglich sein.

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