ADR-Anlagen 2021 | |
---|---|
Fassung | 16.11.2021 |
Fundstelle | BGBl. II Nr. 24 vom 25.11.2021 S. 1184 |
Änderung | Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Der Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des ADR wird in der seit 1.1.2021 geltenden Fassung inklusive Anlageband neu bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt mit der 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14.10.2020 (BGBl. 2020 II S. 757 mit Anlageband) in Kraft getretenen Änderungen des ADR. |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | |
---|---|
Fassung | 22.11.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 79 vom 23.11.2021 S. 4906 |
Änderung | § 18 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es wird eine Verordnungsermächtigung eingefügt. |
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) | |
---|---|
Fassung | 10.12.2021 |
Fundstelle | GBl. I Nr. 83 vom 11.12.2021 S. 5162 |
Änderung | § 129 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie eingefügt. Versammlungen insbesondere des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenversammlung können unter bestimmten Voraussetzungen bis einschließlich 19.3.2022 auch audiovisuell durchgeführt werden. |
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) | |
---|---|
Fassung | 13.10.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 73 vom 18.10.2021 S. 4676 |
Änderung | §§ 14, 19 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Pflicht, neue oder wesentlich geänderte Feuerungsanlagen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen durch einen Schornsteinfeger prüfen zu lassen, gilt nunmehr unabhängig von dem Datum der Errichtung/Änderung der Anlage. Die Regelung zu den Ableitbedingungen für Abgase wird angepasst. Bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31.12.2021 errichtet worden sind, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah angeordnet ist und den First um mindestens 40 cm überragt. Für ältere Anlagen sind Vorgaben über die Austrittsöffnung der Schornsteine zu beachten. |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) | |
---|---|
Fassung | 21.12.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 86 vom 29.12.2021 S. 5252 |
Änderung | § 194 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ansprüche, die aus einem Verbrechen herrühren, das selbst nicht verjähren kann, unterliegen künftig nicht mehr der Verjährung. Das bedeutet, dass diese Ansprüche zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden können. |
Heimarbeitsgesetz (HAG) | |
---|---|
Fassung | 10.12.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 83 vom 11.12.2021 S. 5162 |
Änderung | § 4 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Bis einschließlich 19.3.2022 können auf Vorschlag des Vorsitzenden die Teilnahme an Sitzungen des Heimarbeitsausschusses sowie die Beschlussfassung auch mittels einer Video- und Telefonkonferenz erfolgen. |
Infektionsschutzgesetz (IfSG) | |
---|---|
Fassung | 10.12.2021 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 83 vom 11.12.2021 S. 5162 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Vorgaben zum Nachweis der Impfung von Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, werden verschärft. Bei Ausbleiben des Nachweises oder Hinweise auf dessen Fälschung werden die zuständigen Behörden informiert, insbesondere das Gesundheitsamt. Die Regelung zur Impfpflicht im Gesundheitswesen wird eingefügt. Ab dem 15.3.2022 müssen folgende Personen geimpft bzw. genesen sein:
|
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen