Wegen des Gefährdungspotenzials der verwendeten Stoffe und Verfahren müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Für die Oberflächenbehandlung von Werkstoffen bzw. Werkstücken sind technische Maßnahmen v. a.:

  • Gestaltung von Räumen und Fußböden, z. B. chemikalienbeständige und rutschfeste Oberflächen, Abläufe, Gitterroste (u. a. bei Verwendung von Prallkörpern),
  • geeignete Behälter und Rohrleitungen,
  • Umwehrung, Verdeckung, Spritzschutz, Isolierung,
  • Überhitzungsschutz für beheizte Bäder,
  • Absaugung und Lüftung,
  • geeignete elektrische Anlagen und Betriebsmittel,
  • Löschbrausen, Augenduschen,
  • geschlossene Systeme,
  • regelmäßige Wartung der Anlagen.

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