• Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Hilfe bei Auswahl und Einsatz von PSA,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen gemäß GefStoffV,
  • Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans sowie zum Einsatz von Hautschutzmitteln,
  • Organisation der Ersten Hilfe,
  • Hinweise zur Integration von zeitlich befristeten Beschäftigten,
  • Möglichkeiten zur Integration der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung,[1]
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten der Ofen- und Luftheizungsbauer kommen nach ArbMedVV gem. Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- und Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Tätigkeiten von Ofen- und Luftheizungsbauern

  • G 1.2 "Asbestfaserhaltiger Staub": Beeinträchtigung der Atmungsorgane bei Abriss- und Sanierungsarbeiten in Verbindung mit asbestfaserhaltigen Staub und der Gefahr einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) bzw. Lungenkrebs;
  • G 1.4 "Staubbelastung": Gesundheitsgefährdung durch hohe Staubimmission beim Bearbeiten von feuerfesten Steinen und Fertigteilen;
  • G 20 "Lärm": Beeinträchtigung des Gehörs durch Lärm beim Bearbeiten und Verlegen von Rohrleitungen (z. B. Trennen, Schleifen);
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch irritativ bzw. toxisch wirkende Dämpfe beim Schweißen von Rohrleitungen;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Beeinträchtigung der Haut durch Umgang mit Bindemitteln, Mörtel, Kleb- und Kunststoffen;
  • G 26 "Atemschutzgeräte": Beeinträchtigung durch das Tragen von Atemschutzgeräten bei Sanierungs- und Abrissarbeiten;
  • G 46 "Belastung des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Gefahr von Muskel-Skelett-Erkrankungen und Schleimbeutelentzündungen durch körperlich schwere Arbeit (z. B. beim Bearbeiten und Setzen von feuerfesten Steinen und Fertigteilen);
  • Infektionsgefahr durch SARS-CoV-2 Virus bei Tätigkeiten am Wohn- bzw. Arbeitsort des Kunden;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": psychischer Stress durch Termin- und Zeitdruck aufgrund zu enger Fertigstellungstermine.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer – und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Kunden bzw. auf Baustellen (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsuntersuchung);
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten bzw. an hoch gelegenen Arbeitsstellen (Eignungsuntersuchung);

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, Teil 1: Handlungshilfe zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung, FI Nr. 0052, 2019.
[2] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.

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