Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ortsfeste und bewegliche Treppen / 2.2.2 Abmessungen

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ergonomisch günstige Stufenabmessungen von Treppen in verschiedenen Anwendungsbereichen sind in Tab. 1 dargestellt.

 
Anwendungsbereich Auftrittstiefe a
cm
Stufensteigung s
cm
Treppen im Freien, Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude der öffentlichen Verwaltung, Schulen, Horte, Kindertageseinrichtungen 28 bis 32 14 bis 17
Gewerbliche Bauten, sonstige Gebäude 26 bis 30 16 bis 19
Hilfstreppen 21 bis 30 14 bis 21

Tab. 1: Ergonomisch günstige Stufenabmessungen

Die vorgeschlagenen Stufenabmessungen erfüllen in den aufgeführten Kombinationen die Schrittmaß- und die Sicherheitsformel. In frei gewählten Kombinationen können geringfügige Abweichungen auftreten, die oben genannten Eckwerte sind jedoch Grenzmaße, einschließlich aller Fertigungs- und Einbautoleranzen. Die Stufenabmessungen ergeben Steigungswinkel im Bereich von α = 23° bis 36°. Hierbei gilt die mittlere Steigung von 30° als die Normalsteigung. Sie führt zu Stufenabmessungen von a = 29 cm und s = 19 cm. Treppen mit diesen Stufenabmessungen gelten als sehr bequem, sicher und mit dem geringsten Kraftaufwand zu begehen. Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen mit einem Auftritt von 29 cm und einer Steigung von 17 cm erwiesen.

Liegt die Stufentiefe t (s. Abb. 1) unter 24 cm, so führt eine Unterschneidung u der Stufen zu ausreichend großen Stufentiefen von 24 cm: u + a = 24. Dies ist bei Hilfstreppen oft der Fall.

Treppen mit gerader Lauflinie sind den gewendelten Treppen und Spindeltreppen vorzuziehen. Im Falle, dass eine Treppe mit gerader Lauflinie zu einer gewendelten oder gewinkelten Treppe erweitert wird, sollte die Lauflinie dieser Treppen sich nur nach einer Richtung verändern, in eine sog. Rechts- oder Linkstreppe. Im Verlauf von Hauptfluchtwegen dürfen nur Treppen mit geraden oder leicht gebogenen Läufen (s. ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Benzine / 1 Anwendungen
    1
  • Abwasserverordnung / F Anforderungen für vorhandene Einleitungen
    0
  • Abwehrender Brandschutz: Gefahren an der Einsatzstelle b ... / 1.2 Atemgifte mit erstickender Wirkung
    0
  • DGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
    0
  • DGUV Information 204-008: Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    0
  • DGUV Information 213-729: Empfehlungen Gefährdungsermitt ... / [Vorspann]
    0
  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln / 3.7 Enge Räume
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Genehmigung
    0
  • DGUV Vorschrift 25: Kassen (bisher BGV C 9) / § 38 VI Ordnungswidrigkeiten
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3. TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG [Bis 31.05.2017: TEIL 3: HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG – TABELLEN]
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3.7.3. Einstufungskriterien für Gemische
    0
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung / Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / H.3 Wissenschaftliche Veröffentlichungen
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
  • Warum muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erste ... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Ortsfeste und bewegliche Treppen
Ortsfeste und bewegliche Treppen

Zusammenfassung Überblick Ortsfeste Treppen – kurz Treppen – sind fest eingebaute Verkehrswege für den Gehverkehr, deren Verkehrsflächen wegen ihrer starken Steigung in einzelne waagerechte Teilflächen, die Stufen, aufgeteilt sind. Treppen verbinden z. B. ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren