Seilleitern sind Leitern, deren Sprossen mit Tragmitteln, z. B. Seilen oder Ketten verbunden sind. Gegenüber allen anderen Leitern lassen sie sich platzsparend zusammenlegen. Für Seilleitern ist auch die Bezeichnung Strickleiter gebräuchlich.
Aufgehängt werden Seilleitern zu ihrer Benutzung
- frei und gegen Pendeln gesichert oder
- an Wänden von Gebäuden anliegend.
Seilleitern werden verwendet, wenn der Einbau von Steigleitern oder Steigeisengängen sowie der Einsatz von Leitern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist. Die Absturzhöhe/Steighöhe bei Seilleitern darf höchstens 5 m betragen.
Seilleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert und sicher befestigt sein. Bei der Bereitstellung von Seilleitern zur Benutzung an Gebäudewänden, z. B. zur Flucht und Selbstrettung, sind nur Leiterausführungen mit Abstandhaltern geeignet.
Konkrete Anforderungen an Seilleitern waren in der zurückgezogenen DGUV-I 208-013 "Seilleitern" enthalten. Anforderungen an Hersteller waren:
- den Tragfähigkeitsnachweisen ist neben dem Eigengewicht der Seilleitern eine Last von 1.500 N zugrunde zu legen;
- der Abstand der Sprossen darf das Maß von 333 mm nicht überschreiten. Sprossen müssen gleiche Abstände voneinander haben;
- Sprossen dürfen sich nicht in ihrer Befestigung drehen können;
- Sprossen müssen trittsicher sein. Sprossen aus Metall sind trittsicher, wenn ihre Auftrittsfläche mind. 20 mm beträgt und wenn ihre Trittfläche profiliert oder mit einem geeigneten Überzug versehen ist. Rundsprossen aus Holz sind trittsicher, wenn sie in Sprossenmitte einen Durchmesser von mind. 35 mm und an den Befestigungsteilen von mindestens 24 mm haben;
- der lichte Abstand zwischen den beiden Tragseilen muss mind. 300 mm betragen,
- bei Seilleitern, die für den Einsatz an Wänden von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen bestimmt sind, müssen Abstandshalter angebracht werden. Die Tiefe der Abstandshalter muss mind. 150 mm betragen.
Die Benutzung von Seilleitern, v. a. der frei aufgehängten und abgespannten Ausführung, erfordert einige Übung, da sich die Leiter um ihre eigene Achse bewegen – je nach Verspannung – mehr oder weniger.
Sie sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stets die letzte Wahl sein. Für das Einsteigen in Silos dürfen keine Seilleitern eingesetzt werden.
Seilleitern, speziell Seilleitern mit Seilen als Tragmittel, sollten zum Schutz gegen Witterungseinflüsse (Feuchtigkeit, UV-Strahlung) in einer geschlossenen Box aufbewahrt werden.