Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein anspruchsvoller Prozess, der verschiedene Kenntnisse und Qualifikationen voraussetzt:
- Kenntnisse über den Aufbau und die Organisation des Unternehmens,
- Kenntnisse über psychische Belastungsfaktoren, die am Arbeitsplatz auftreten können,
- Kenntnisse über die Vorgehensweise, Methoden und Instrumente, einerseits zum Bereich Datenerhebung, andererseits zur anschließenden Beurteilung des vorhandenen Risikos,
- Kenntnisse über eine gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen und dafür hilfreiche Maßnahmen,
- Kenntnisse im Projektmanagement für eine reibungslose Steuerung des gesamten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung,
- Kenntnisse über die rechtliche Lage im Arbeitsschutz,
- Kenntnisse über innerbetriebliche Kommunikation, um zur Beteiligung am Prozess zu ermutigen und mögliche Widerstände von vornherein zu vermeiden.
Diese Kenntnisse werden i. Allg. auf verschiedene Personen verteilt sein. Nicht immer liegen alle nötigen Qualifikationen im Betrieb selbst vor. Gerade in kleineren Firmen wird die Gefährdungsbeurteilung oft nebenbei von der Personalabteilung mit betrieben und es liegen nur wenige Kenntnisse vor. Es ist sinnvoll, in diesen Fällen auf externes Know-how zurückzugreifen, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung korrekt durchzuführen und sinnvolle Maßnahmen ableiten zu können.
Internes Personal kann über Fortbildungen im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement weiterqualifiziert werden. Als externe Experten sollten Anbieter gewählt werden, die über eine entsprechende Grundausbildung (Arbeitsmedizin, Arbeits- oder Gesundheitspsychologie) und über Erfahrungen in Betrieben verfügen.
Auch die Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzbehörden der Länder sind dabei, ihr Prüfpersonal für das Thema der psychischen Belastung fortzubilden. Allerdings besteht das vorhandene Personal großteils aus Ingenieuren und Technikern. Es ist nachvollziehbar, dass Mitarbeiter mit einer technischen Grundausbildung und vielen Jahren der Berufstätigkeit mit einem eher technisch ausgerichteten Schwerpunkt in Unfall- und Arbeitsschutz sich nicht schnell zu psychologischen Experten ausbilden lassen.
Externe Dienstleister
Seit das Arbeitsschutzgesetz dahingehend geändert wurde, dass als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung auch ausdrücklich die psychischen Gefährdungen behandelt werden müssen, haben sich viele Anbieter auf diesen Markt begeben. Viele dieser Dienstleister können nur unzureichende Grundqualifikationen vorweisen. Überprüfen Sie auf jeden Fall die Grundausbildung und speziellen Qualifikationen im Bereich psychische Belastung am Arbeitsplatz von Anbietern, bevor Sie diesen einen Auftrag erteilen.