Risikomanagement-Maßnahmen sind alle Handlungen, die während der Herstellung oder der Verwendung eines Stoffes – als solchem oder in einem Gemisch – durchgeführt werden mit dem Ziel, die Exposition von Mensch und/oder Umwelt zu verhindern, zu kontrollieren oder zu verringern.

Bei den Risikomanagement-Maßnahmen wird unterschieden zwischen

  • Instruktionen,
  • prozess- bzw. produktbezogenen Maßnahmen,
  • technischen Maßnahmen und
  • organisatorischen Maßnahmen,
  • personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

Instruktionen sind zur Umsetzung von Risikomanagement-Maßnahmen immer erforderlich. Bei der Prüfung unterschiedlicher Möglichkeiten zur Risikominimierung haben prozess- bzw. produktbezogene Maßnahmen generell Vorrang vor nachgeschalteten additiven Emissionsminderungsmaßnahmen. Technische Maßnahmen, wenn sie bei der jeweiligen Verwendung möglich sind, haben i. d. R. Vorrang vor organisatorischen, vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge